Vereinsförderung

Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement werden in der Gesellschaft immer wichtiger und sind auch in unserem Kreis unverzichtbar. Mitmachen und Mitgestalten lautet die Devise, um die positive Entwicklung unserer Region zu stärken und zu festigen. Deshalb haben wir unteranderem die Vereins- und Ehrenamtsförderung aufgebaut, um das ehrenamtliche Engagement besonders zu würdigen.

Was kann im Rahmen der Vereins- und Ehrenamtsförderung gefördert werden?

Neubau, Umbau, Ausbau und Sanierung von vereinseigenen Anlagen

Welche Voraussetzung müssen für eine Förderung erfüllt werden?

Vereine und Gruppierungen, die mindestens 5 jugendliche Mitglieder im Alter zwischen 6 und 21 Jahren haben oder im Sinne der Jugendhilfe anerkannt sind oder im Jahr vor der Antragstellung mindestens zwei Aktivitäten unter Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt haben.

Es kann nur ein Bauantrag pro Jahr gestellt werden!

Wie hoch ist die Förderung?

25 % der anfallenden förderfähigen Kosten, bis zu dem Höchstbetrag von 4.000,- € können gefördert werden.

Wie beantrage ich eine solche Förderung?

  • Antragsformular ausfüllen
  • einen Kostenvoranschlag dem Antragsformular beifügen
  • evtl. sonstige Nachweise (siehe Antragsformular)

Wichtig: Die Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden!

Geräteanschaffung und Einrichtungen

Wer kann gefördert werden?

Vereine und Gruppierungen, die mindestens 5 jugendliche Mitglieder im Alter zwischen 6 und 21 Jahren haben oder im Sinne der Jugendhilfe anerkannt sind oder im Jahr vor der Antragstellung mindestens zwei Aktivitäten unter Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt haben.

Wie hoch ist die Förderung?

25 % der anfallenden förderfähigen Kosten, bis zu dem Höchstbetrag von 1.000,- € können gefördert werden.

Wie beantrage ich eine solche Förderung?

  • Antragsformular ausfüllen
  • zwei Kostenvoranschläge dem Antragsformular beifügen
  • evtl. sonstige Nachweise (siehe Antragsformular)

Wichtig: Die Anträge müssen vor der Anschaffung bzw. dem Kauf gestellt werden!

Aus-, Weiter- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Tätigen

Wer kann gefördert werden?

Vereine und Gruppierungen, die mindestens 5 jugendliche Mitglieder im Alter zwischen 6 und 21 Jahren haben oder im Sinne der Jugendhilfe anerkannt sind oder im Jahr vor der Antragstellung mindestens zwei Aktivitäten unter Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei Fortbildungen von Einzelpersonen werden höchstens 105,- € gefördert. Bei Gruppenfortbildungen gibt es Pauschalen für Referenten und Teilnehmer, die sich nach der Anzahl der Teilnehmer richten. Genauere Infos finden Sie in den Förderrichtlinien.

Wie beantrage ich eine solche Förderung?

  • Antragsformular ausfüllen
  • Unterlagen / Anmeldebestätigung der angestrebten Fortbildung
  • Bestätigung der Mitgliedschaft in der Vereinigung oder Mitgliedsausweis

Wichtig: Die Anträge müssen vor der Maßnahme oder Veranstaltung gestellt werden!

Besondere Sportförderung

Im Rahmen der besonderen Sportförderung im Kreis Ahrweiler können folgende Zuschüsse gewährt werden:

Übungsleiter

Vereine erhalten einen Zuschuss zu den Honorarkosten der lizenzierten Übungsleiter in den Turn- und Sportvereinen im Kreis Ahrweiler. Die Anzahl der vom Sportbund Rheinland erfassten Übungsleiter wird durch 13.900,00 € geteilt. Daraus ergibt sich der in dem Jahr zu zahlen Betrag für einen Übungsleiter (ca. 30 bis 35 €).

Ein Antrag ist nicht notwendig. Der Zuschuss wird automatisch am Jahresende auf das Vereinskonto gezahlt.

Leichtathletikgemeinschaft

Ein Zuschuss an die Leichtathletikgemeinschaft Kreis Ahrweiler wird jährlich in Höhe eines Drittels der im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb nachgewiesenen Sachkosten, höchstens 1.100,- € ausgezahlt.

Für eine Auszahlung muss die Leichtathletikgemeinschaft Kreis Ahrweiler entsprechende Unterlagen einreichen.

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