Die Länder bilden den Bund, nicht umgekehrt. 1949 unterschrieben elf Ministerprä-
sidenten das Grundgesetz und schufen so die Bundesrepublik als Zusammenschluss dieser Länder. Der föderalistische Staatsaufbau Deutschlands zeigt sich darin, dass die Länder im Bundesrat über Gesetze und Verordnungen der Bundesebene mitbestimmen.
Die Landesvertretung in Berlin bereitet für Rheinland-Pfalz diese Teilhabe an allen Entscheidungen auf bundespolitischer Ebene vor. Im Bundesrat hat das Land vier Stimmen, die geschlossen abgegeben werden müssen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer führt die rheinland-pfälzische Landesregierung auch im Bundesrat, die Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretärin Heike Raab, bereitet mit dem Team der Landesvertretung die umfangreichen Sitzungen vor.
Über den Bundesrat können Länder nach Art. 76 Abs. 1 GG eigene Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag einbringen oder mit Entschließungen Anregungen geben. Auch bei der europäischen Gesetzgebung ist der Bundesrat nach Art. 23 GG an der Willensbildung des Bundes umfassend beteiligt. Rheinland-Pfalz ist im Bundesrat sehr aktiv, wie Sie rechts sehen können.
Rheinland-Pfälzische Initiativen im Bundesrat
Hier finden Sie die Initiativen,
die das Land eingebracht hat.