Gefahrguttransport
Der weltweite Handel mit gefährlichen Gütern hat einen großen Umfang erreicht und nimmt ständig zu. Allein in der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich über 400 Millionen Tonnen Gefahrgüter im Straßen-, Eisenbahn-, Binnenschiffs-, Seeschiffs- und Luftverkehr befördert. Bei den Gefahrgütern handelt es sich um Stoffe, die z. B. explosiv, entzündbar, giftig, ätzend, infektiös, radioaktiv usw. sind und Gegenstände (z. B. Gase in Druckbehältern, Munition, Feuerwerkskörper), von denen bei Unfällen oder bei unsachgemäßer Handhabung Gefahren ausgehen können.
Damit gefährliche Güter sicher befördert werden können und Menschen, Tiere sowie die Umwelt nicht gefährdet werden, bestehen für jeden Verkehrsträger eingehende Sicherheitsvorschriften (Gefahrgutverordnungen).
Das Referat 23 unterstützt die rheinland-pfälzischen Behörden, insbesondere die Gewerbeaufsicht, beim Vollzug der Gefahrgutvorschriften z. B. bei
- der Recherche von Daten und sonstigen Informationen über Stoffe und Stoffgemische,
- der anschließenden Bewertung dieser Daten und Informationen im Rahmen der Gefahreneinstufung und Klasseneinteilung (Klassifizierung),
- der Beantwortung von Fragen zu Transportbedingungen, Ausnahmen und der Auslegung einzelner Regelungen,
- der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Projekten im Rahmen der Programmarbeit.
Weiterhin werden Anfragen der Ministerien und des Landtages beantwortet. Die Beschäftigten gehen Stellungnahmen zu Entwürfen bei Änderungen von Gesetzen und Verordnungen sowie zu allgemeinen und technischen Richtlinien ab. Sie erstellen und publizieren Informationsblätter. Außerdem werden Fachvorträge und Weiterbildungsveranstaltungen für rheinland-pfälzische Behörden angeboten.