Mutterschutz
Diese Seite soll Sie über die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes informieren, Ansprechpartner nennen und als Wegweiser dienen.
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, auch für Heimarbeiterinnen und ihnen Gleichgestellte sowie für Auszubildende und Praktikantinnen. Ebenso gelten die Regelungen des Gesetzes unmittelbar für Beamtinnen, arbeitnehmerähnliche Personen und Schülerinnen und Studentinnen.
Auf den zeitlichen Umfang der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit kommt es nicht an. Auch sogenannte "geringfügig Beschäftigte" sind geschützt. Für Selbstständige, Arbeitslose und Soldatinnen gelten diese Vorschriften dagegen nicht.
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Überblick über Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes ab 1. Januar 2018
Der Infoflyer "Das neue Mutterschutzgesetz" informiert Sie über die wichtigsten (Neu-)Regelungen des Mutterschutzgesetzes ab dem 1. Januar 2018. Mit den Gesetzesänderungen wird der Mutterschutz zeitgemäß gestaltet und so die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes auch in Zukunft geschützt. Darüber hinaus wird die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit ermöglicht, soweit dies verantwortbar ist.