Arbeitsplatzgrenzwerte und Luftanalysen
Arbeitsplatzgrenzwerte geben an, bis zu welcher Konzentration eines Gefahrstoffes in der Luft am Arbeitsplatz akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Gefahrstoffe können als Staub oder partikelgebunden oder aber als Dämpfe oder Gase eingeatmet werden. Mehr zu Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen erfahren Sie hier.
Verbindliche Grenzwerte sind die Arbeitsplatzgrenzwerte AGW nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" und die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß Gefahrstoffverordnung bekanntgemachten verbindlichen Grenzwerte der EU.
Für bestimmte krebserzeugende Stoffe werden Risikobereiche über stoffspezifische Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen beschrieben. Diese sind in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ veröffentlicht.
Falls für einen chemischen Stoff kein verbindlicher Grenzwert vorhanden ist, können die Grenzwertvorschläge der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (DFG-MAK) zur Bewertung der Exposition herangezogen werden.
Weitere Grenzwertvorschläge, auf die Bezug genommen werden sollte, wenn andere gesundheitsbezogene Grenzwerte nicht zur Verfügung stehen, sind in der Datenbank GESTIS - Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gelistet.
Messtechnische Ermittlungen münden im Allgemeinen ein in den Befund, ob getroffene Schutzmaßnahmen ausreichend sind oder nicht. Bei krebserzeugenden Gefahrstoffen mit Expositions-Risiko-Beziehung (ERB) führen sie zu dem Befund, ob die Akzeptanzkonzentration bzw. die Toleranzkonzentration eingehalten ist.
Es sind Messverfahren zu verwenden, die geeignet sind. Für Arbeitsplatzmessungen empfohlene Messverfahren werden in Deutschland durch die Arbeitsgruppe „Analytische Chemie“ der Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG, das IFA, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie die Arbeitsgruppe „Analytik“ des Fachbereiches Rohstoffe und chemische Industrie der DGUV erarbeitet und veröffentlicht.
Der Erfahrungsaustausch der Ländermessstellen für den chemischen Arbeitsschutz und der BAuA bildet die Grundlage für einheitliche Qualitätsziele der mit Arbeitsplatzmessungen befassten staatlichen Laboratorien.
Ein Verzeichnis aller bundesweit akkreditierten Messstellen im Bereich Arbeitsschutz gibt es im Internet beim Bundesverband der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz e. V. Es handelt sich überwiegend um private Institute, die ihre Dienstleistung den Betrieben (oder ggf. Privatpersonen, die eine Raumluftmessung wünschen) als qualifizierte Messstellen anbieten.