Newsletter
Seit März 2012 werden die zuständigen Kommunen in Rheinland-Pfalz vom Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht über einen neu eingerichteten Emailverteiler über Neuigkeiten in der Lärmminderungsplanung informiert.
Zuständige Kommunen sind in diesem Fall die Ballungsräume gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinien-Definition sowie die Verbandsgemeinden, die verbandsgemeindefreien Gemeinden und die kreisfreien Städte.
Sollte Ihre Kommune bisher noch keinen Newsletter erhalten haben, melden Sie sich bitte unter laermkartierung(at)lfu.rlp.de. Der Newsletter richtet sich nur an oben genannte Kommunen und wird nicht an Privatpersonen versendet.
Die bisher versendeten Newsletter finden Sie hier.