Erfassung
Das Landesamt hat auf der Grundlage des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) und des Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) den Auftrag, Daten sowie Tatsachen und Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte zu erfassen.
Die Erfassung der Altablagerungen wurden im Rahmen einer systematischen Erhebung flächendeckend für Rheinland-Pfalz durchgeführt.
Die Altstandorterfassung umfasst die Erhebung sämtlicher Flächen, auf denen während ihrer gewerblichen Nutzung, industriellen oder militärischen Nutzungsgeschichte mit umweltgefährdenden Stoffen oder Abfällen umgegangen wurde und somit ein Potenzial für schädliche Bodenveränderungen besteht.
Die erhobenen Daten werden im Fachmodul Bodenschutzkataster des Bodeninformationssystems Rheinland-Pfalz geführt. In dieser Fachanwendung werden landesweit umfassende bodenschutzrelevante Daten verfügbar gemacht. Mit dem Bodenschutzkataster ist eine einheitliche Plattform für flexible Informationsprozesse mit den anderen Behörden geschaffen. Es dient auch als Werkzeug zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG).
Die bisher erfassten Daten stammen aus:
- der systematischen landesweiten Erfassung von Altablagerungen
- der systematischen Erfassung von Schadensfällen und kontaminationsverdächtigen Flächen auf freigewordenen bzw. noch freiwerdenden militärischen Liegenschaften (Konversionsliegenschaften)
- der vorbereitenden Ersterfassung von altlastverdächtigen Flächen der chemischen Rüstungsproduktion
- der landesweiten Erfassung von umweltreleventen Flächen aus der zivilen Nutzung (gewerblich-industrielle Betriebsflächen und Altstandorte)
Die zuständige Behörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) führt im Anschluss an die Erfassung eine Bewertung durch, ob die betroffenen Flächen als altlastverdächtige Flächen einzustufen sind (Erfassungsbewertung). Sofern ein Altlastverdacht besteht, erfolgt für diese Fläche eine Gefährdungsabschätzung.