Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung verwaltet ihre Angelegenheiten innerhalb der geltenden Gesetze selbst. Das Handeln der Rentenversicherungsträger unterliegt der staatlichen Aufsicht. Die Staatsaufsicht trägt dafür Sorge, dass die Rentenversicherungsträger ihre Aufgaben rechtmäßig wahrnehmen. Das Landesministerium ist Aufsichtsbehörde der "Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz". Es prüft Entscheidungen von finanziell weit reichender Bedeutung wie den jährlichen Haushaltsplan oder größere Bauvorhaben und führt mit den Institutionen der gesetzlichen Rentenversicherung einen offenen Dialog. Innerhalb der Landesregierung ist es das fachlich zuständige Ressort für die Entwicklung rentenpolitischer Positionen.
1891 gegründet, kann die gesetzliche Rentenversicherung auf eine lange Tradition zurückblicken. Mit ihren Leistungen sorgt sie für soziale Sicherheit im Alter und bei verminderter Erwerbsfähigkeit. Auch die Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall gehört zu ihren Leistungen. Sie bezieht heute etwa 90 Prozent der Bevölkerung ein und zahlt rund 25 Millionen Renten. Ihr Finanzvolumen betrug im Jahr 2012 gut 260 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Rentenzahlungen beliefen sich dabei auf gut 229 Milliarden Euro, die Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe betrugen rund 5 Milliarden Euro.
Die gesetzliche Rentenversicherung gliedert sich in zwei Versicherungszweige:
Allgemeine Rentenversicherung:
- Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Bochum
- Regionalträger
Knappschaftliche Rentenversicherung:
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Bochum
Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden von Bundes- und Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Die Selbstverwaltung wird durch die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausgeübt. Bundesträger ist zum einen die Deutsche Rentenversicherung Bund mit Sitz in Berlin. Dieser Träger nimmt sowohl Aufgaben der allgemeinen Rentenversicherung (sog. Trägeraufgaben) wahr als auch Grundsatz- und Querschnittsaufgaben für alle Rentenversicherungsträger, wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit oder die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen. Daneben besteht als weiterer Bundesträger die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit Sitz in Bochum. Dieser Träger übernimmt sowohl Aufgaben der allgemeinen als auch der knappschaftlichen Rentenversicherung. Die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" ist darüber hinaus zuständig für besondere Berufsgruppen (z.B. Beschäftigte der Deutschen Bahn oder im Bereich der Seefahrt). Die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung erfolgt zudem durch Regionalträger. Sie betreuen ihre Versicherten und Rentner auf regionaler Ebene. Für Rheinland-Pfalz ist dies die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Speyer. Für Versicherte und Rentner, die außer in Deutschland auch in Frankreich oder Luxemburg beschäftigt waren oder dort wohnen, ist die "Deutsche Rentenversicherung Rheinland Pfalz" auch bundesweit zuständig. Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen den Bundesträgern und den Regionalträgern ist gesetzlich festgeschrieben: 45 Prozent der Versicherten werden von den beiden Bundesträgern und 55 Prozent von den Regionalträgern betreut.
Die gesetzliche Rentenversicherung schützt durch die Pflichtversicherung nicht nur abhängig beschäftigte Erwerbspersonen, sondern auch bestimmte Selbstständige (z.B. Handwerker). Ebenso genießen Kindererziehende, Pflegepersonen und Bezieher von bestimmten Sozialleistungen (z.B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) einen Pflichtversicherungsschutz. Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann sich freiwillig versichern. Beamte, selbstständige Landwirte oder Freiberufler sind nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Sie gehören eigenen Sicherungssystemen an.
- Altersrenten
- Hinterbliebenenrente
- Renten wegen Erwerbsminderung
- Leistungen zur Teilhabe
Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Renten im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Todesfall. Altersrenten können frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres beansprucht werden und sind eine wichtige Einkommensquelle nach Erreichen der Altersgrenze. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bieten eine Absicherung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben wegen Krankheit oder Behinderung. Über den Tod des Versicherten hinaus sichern Renten die hinterbliebenen Ehegatten und Waisen sowie die Überlebenden gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.
Die Höhe der Rente hängt wesentlich von der Höhe der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen während des Erwerbslebens ab. Mit ihren umfangreichen Leistungen zur Teilhabe trägt die gesetzliche Rentenversicherung zur Erhaltung und Besserung der Erwerbsfähigkeit aktiv Versicherter bei. Sie erstattet in bestimmten Fällen die gezahlten Beiträge und leistet Witwen, Witwern und überlebenden Lebenspartnern, die wieder geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, mit der Rentenabfindung eine Starthilfe für die neue Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.
Die gesetzliche Rentenversicherung beteiligt sich an den Aufwendungen ihrer Rentnerinnen und Rentner für die Krankenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt ihre Leistungen auf Antrag, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich vor allem aus Beiträgen, die bei abhängig Beschäftigten vom Versicherten und vom Arbeitgeber jeweils zur Hälfte getragen werden. Der Bund beteiligt sich zur Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen und wegen seiner Verantwortung für die Alterssicherung mit einem Bundeszuschuss. Im Jahre 2012 betrugen die bundesweiten Beitragseinnahmen ca. 193 Milliarden Euro und die Zuschüsse des Bundes 65,5 Milliarden Euro.
Seit dem Jahr 2005 werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise in nachgelagerte Besteuerung überführt. Informationen zur Besteuerung der Alterssicherungsleistungen finden Sie auch auf den Internet-Seiten des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Finanzen.