Das Bundesteilhabegesetz
Die Menschen und ihre individuellen Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt - das ist das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das Ende 2016 in Kraft trat. Bis 2020 werden nach und nach neue Regeln umgesetzt, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und am Arbeitsleben verbessern. Das BTHG nimmt die Eingliederungshilfe, die unter anderem Leistungen wie Unterstützung beim Besuch kultureller Veranstaltungen, Assistenz bei der Ausbildung und Hilfe bei der Wohnungssuche umfasst, aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe heraus und überführt sie in ein personenzentriertes Leistungsrecht. Menschen mit Behinderungen können mehr über ihr eigenes Leben bestimmen: darüber, wo sie wohnen, wie viel Geld sie sparen oder welchen Bildungsabschluss sie machen.
So hilft das Teilhabegesetz:
Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, dürfen künftig mehr eigenes Geld in der Tasche haben.
Dies gilt insbesondere, wenn sie in Werkstätten arbeiten. Wer Hilfe zur Pflege erhält, muss einen geringeren Betrag vom verdienten Einkommen einsetzen. Auch die Vermögensfreibeträge für Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege wurden erhöht. Die allermeisten Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, müssen sich ab 2020 mit weniger eigenem Geld daran beteiligen. Außerdem dürfen sie erheblich mehr ansparen, ohne dass sie mit diesem Vermögen die Leistungen mitfinanzieren müssen: schon jetzt zehnmal mehr, ab 2020 fast zwanzigmal mehr. Ihre Ehe- oder Lebenspartner werden künftig gar nicht mehr zur Mitfinanzierung herangezogen.
Teilhabe an Bildung gilt erstmals als eigene Reha-Leistung. Menschen mit Behinderungen finden leichter den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Eltern mit Behinderungen bekommen mehr Unterstützung.
Da Teilhabe an Bildung nun als Reha-Leistung gilt, erhalten Schülerinnen und Schüler mehr Förderung, Studierende mit Behinderungen bekommen mehr Assistenzleistungen. Sie können ihren Masterabschluss machen und in bestimmten Fällen promovieren. Das „Budget für Arbeit“ hilft Menschen mit Behinderungen dabei, einen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen: Es finanziert die nötige Begleitung und garantiert Arbeitgebern Zuschüsse, wenn diese sie einstellen. Mütter und Väter mit Behinderung erhalten erstmals Assistenzleistungen, um ihre Kinder gut versorgen zu können.
Wohnort und Lebensstil selbst wählen zu dürfen, heißt „leben wie alle“.
Welche Leistungen Menschen mit Behinderungen bekommen, hängt künftig ausschließlich davon ab, was sie individuell brauchen, und nicht davon, in welcher Wohnform sie leben, ob in einer eigenen Wohnung, einer gemeinschaftlichen Wohnform oder in einer stationären Einrichtung. So wie Menschen ohne Behinderungen können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden, wo sie wohnen: Wollen sie beispielsweise in einer eigenen Wohnung außerhalb einer besonderen Einrichtung leben, so ist diesem Wunsch Vorzug zu geben, sofern etwaiger Mehraufwand angemessen ist und keine individuellen Gründe dagegen sprechen.
Wer Leistungen beantragt, hat künftig nur noch einen Ansprechpartner.
Ein einziger Reha-Antrag reicht, niemand muss sich mehr an verschiedene Träger wie Sozialamt, Rentenversicherung oder Krankenkasse wenden. Im Mittelpunkt steht, welche Unterstützung Menschen mit Behinderungen wollen - sie müssen sich nicht darum kümmern, wie sich die Träger untereinander organisieren. Unklare Zuständigkeiten, unnötige Mehrfachgutachten und lange Bearbeitungszeiten sollen ein Ende haben.
Menschen mit Behinderungen beraten Betroffene - unabhängig und aus eigener Erfahrung.
Ergänzend zur Beratung durch die Reha-Träger stehen Betroffenen unabhängige Beratungsstellen für alle Fragen der Rehabilitation und Teilhabe offen. Dort arbeiten vor allem Menschen mit Behinderungen - nach dem Prinzip des „Peer Counseling“: für Betroffene von Betroffenen. Diese kennen aus eigener Erfahrung die Hürden und Möglichkeiten. Zudem ist die Schwelle niedriger, sich Rat zu holen. In Rheinland-Pfalz gibt es ein flächendeckendes Netz von 27 unabhängigen Teilhabeberatungsstellen in der Stadt und auf dem Land - die höchste Dichte bundesweit.
Mehr auf www.teilhabeberatung.de
Im Job und in der Politik dürfen Menschen mit Behinderungen mehr mitbestimmen.
In den Schwerbehindertenvertretungen der Betriebe können Menschen mit Behinderungen einfacher mitbestimmen: Die Freistellungsregeln und der Anspruch auf Fortbildungen für die Vertreterinnen und Vertreter verbessern sich. In den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erhalten die Werkstatträte mehr Rechte. In großen Werkstätten dürfen mehr Mitglieder als bisher in den Werkstattrat gewählt werden, die Mitglieder bekommen mehr Tage für Schulungen und Fortbildungen genehmigt. Außerdem gibt es in Werkstätten Frauenbeauftragte.
Rheinland-Pfalz stärkt zusätzlich die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen: Die Selbstvertretungsorganisation ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft, die über bessere Bedingungen für mehr Teilhabe im Land mitentscheidet. Rheinland-Pfalz bezieht Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Angelegenheit in seine Politik ein und erfüllt damit den Leitsatz: „Nichts über uns ohne uns!“
Geplante Umsetzung in Rheinland-Pfalz
Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sollen sich, wie bisher schon, Land und Kommunen die Trägerschaft der Eingliederungshilfe teilen. Neu ist, dass in Zukunft die Kommunen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen verantwortliche Träger werden sollen. Ab dem 18. Lebensjahr bzw. ab dem Ende der für die Minderjährigen geltenden Regelschulzeit soll das Land die Trägerschaft übernehmen und wäre dann rechtlich finanziell verantwortlich, während die Kommunen diese Aufgaben umsetzen. Das hat mehrere Vorteile:
- Kinder und Jugendliche bleiben in stabilen Strukturen.
- Jugend- und Sozialämter können besser zusammenarbeiten – Hilfen kommen aus einer Hand.
- Eltern und Betroffene haben alle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort.
- Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bleibt gewahrt.
- Eine regionale Angebotsentwicklung ist möglich.
Ausgewählte Materialien zum Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes (AGBTHG):