Pflegebonus Rheinland-Pfalz
In der Corona-Pandemie zeigt sich besonders, welch enorme Bedeutung die Arbeit der Pflegekräfte für die Menschen in Rheinland-Pfalz hat. Diese Arbeit verdient unser aller Anerkennung und Respekt.
Die Bundesregierung hat gesetzlich geregelt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich zum 31. Oktober 2020 (Bemessungszeitraum) mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung eingesetzt werden, im Jahr 2020 eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) von bis zu 1.000 Euro erhalten. Die Höhe ist gestaffelt und richtet sich nach Funktion und Arbeitszeit.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat sich entschlossen, von der nach § 150a Abs. 9 SGB XI möglichen Aufstockung der Prämie um 50% Gebrauch zu machen und aus Landesmitteln die Prämie entsprechend der im Gesetz genannten Staffelung bis zu 1.500 Euro aufzustocken (Landesprämie).
Das Land Rheinland-Pfalz setzt damit ein Zeichen der besonderen Wertschätzung der Pflegenden, die während der Corona-Pandemie Großes leisten. Die Landesregierung will damit auch finanziell Danke sagen!
Die Arbeitgeber (Pflegeeinrichtungen) reichen entsprechend den Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150a Absatz 7 SGB XI über die Finanzierung von Sonderleistungen während der Coronavirus SARSCoV-2-Pandemie für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (Prämien-Festlegungen Teil 1) vom 29.05.2020 den Antrag auf den Bundes-Bonus bei den Pflegekassen ein. In diesem Antrag ist über ein Ergänzungsformular auch der Antrag auf den Landes-Bonus integriert.
Dieser Antrag wird von den Pflegekassen an das MSAGD weitergeleitet und bildet die Grundlage für die Prämie des Landes. Die Arbeitgeber (Pflegeeinrichtungen) brauchen keinen weiteren Antrag beim Land einzureichen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für das, was die Pflegekräfte leisten, zu danken. Die Landesregierung ist aber auch der Meinung, dass Dank allein nicht reicht. Die gesellschaftliche Anerkennung muss sich auch finanziell widerspiegeln; dem kommt das Land Rheinland-Pfalz mit der Zahlung der Landesprämie nach.
In der Corona-Pandemie zeigt sich besonders, welch enorme Bedeutung die Arbeit der Pflegekräfte für die Menschen in Rheinland-Pfalz hat. Diese Arbeit verdient unser aller Anerkennung und Respekt.
Die Bundesregierung hat gesetzlich geregelt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden, im Jahr 2020 eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) von bis zu 1.000 Euro erhalten. Die Höhe ist gestaffelt und richtet sich nach Funktion und Arbeitszeit. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat sich entschlossen, von der nach § 150a Abs. 9 SGB XI möglichen Aufstockung der Prämie um 50% Gebrauch zu machen und aus Landesmitteln die Prämie entsprechend der im Gesetz genannten Staffelung aufzustocken (Landesprämie). Bis zur Höhe von 1.500,00 € sind die Prämien steuer- und sozialversicherungsfrei. Das Land Rheinland-Pfalz setzt damit ein Zeichen der besonderen Wertschätzung der Pflegenden, die während der Corona-Pandemie Großes leisten. Die Landesregierung will damit auch finanziell Danke sagen!
Die Landesverbände der Pflegekassen sowie die Ersatzkassen legen die jeweils zuständige Pflegekasse für die Durchführung des Antragsverfahrens für die Corona-Prämie der Bundesregierung fest. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Dienstleistungsunternehmens. Dies hat zur Folge, dass ein Dienstleistungsunternehmen, welches seinen Sitz nicht in Rheinland-Pfalz hat, den Bonus der Bundesregierung außerhalb von Rheinland-Pfalz beantragt, auch wenn die Beschäftigten im Bemessungszeitraum in Rheinland-Pfalz tätig waren. Aber auch diese Beschäftigten erhalten zusätzlich eine Landesprämie, wenn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilweise oder komplett im Bemessungszeitraum vom 1. März 2020 bis einschließlich zum 31. Oktober 2020 in Rheinland-Pfalz tätig werden.
Es ist daher notwendig, dass alle Dienstleistungsunternehmen den Antrag auf die Landesprämie für diese Beschäftigten in Rheinland-Pfalz bis zum 13. Juli 2020 beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter: landespflegebonus@msagd.rlp.de stellen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für das, was die Pflegekräfte leisten, zu danken. Die Landesregierung ist aber auch der Meinung, dass Dank allein nicht reicht. Die gesellschaftliche Anerkennung muss sich auch finanziell widerspiegeln; dem kommt das Land Rheinland-Pfalz mit der Zahlung der Landesprämie nach.
Zum Antragsformular