Soziale Pflegeversicherung
Allgemeines
Die soziale Pflegeversicherung, als fünfte Säule der sozialen Sicherung, enthält ein umfassendes Leistungssystem, das pflegebedürftigen Menschen hilft, trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbstständiges und selbst bestimmtes Leben zu führen. Die Regelungen zur sozialen Pflegeversicherung befinden sich im Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI). Seit ihrer Einführung hat sich die Pflegeversicherung insgesamt bewährt. Dabei wurde das Ziel der Stärkung der häuslichen Pflege erreicht, denn rund 80 Prozent der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nehmen Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung in der Bevölkerung wird die Pflegeversicherung in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.