BFG online – Informationen für Veranstalter
Für Anbieter, die ihre Bildungsfreistellungsveranstaltung auch online anbieten möchten, haben wir hier Informationen bereit gestellt.
In Abweichung zu dem Regelfall, dass die Anerkennungen von Bildungsfreistellungsveranstaltungen grundsätzlich nur für die Durchführung in Präsenzform ausgesprochen werden, besteht nun die Möglichkeit, die Durchführung von Veranstaltungen auf das Onlineformat zu erweitern.
Dazu ist es notwendig, eine neue Nebenbestimmung in den Anerkennungsbescheid aufzunehmen, die die Onlinedurchführung bis zu einem bestimmten Umfang erlaubt.
Ziel ist es, den Anbietern von Bildungsfreistellungsveranstaltungen trotz der coronabedingten Beschränkungen, die im Hinblick auf die Durchführung von Präsenzveranstaltungen gelten, die Durchführung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen auch weiterhin zu ermöglichen.
Anbieter, die ihre bereits anerkannte Bildungsfreistellungsveranstaltung ganz oder teilweise online durchführen möchten, können dafür ab sofort eine Änderung ihrer bestehende Anerkennung beantragen. Dafür reichen Sie bitte das Änderungsformular ein und legen uns den geänderten Unterrichtsplan vor, aus dem die geplanten Onlineunterrichtstage klar ersichtlich sind.
Bei neu zu beantragenden Anerkennungen für Bildungsfreistellungsveranstaltungen wird die neue Nebenbestimmung in den Anerkennungsbescheid unmittelbar aufgenommen, sofern der Anbieter entsprechende Angaben in der Anlage Rheinland-Pfalz (Anlage zum Bundeseinheitlichen Antrag) vorgenommen hat. Soll eine Anerkennung neu beantragt werden, reichen Sie bitte den neuen Antrag auf Anerkennung gleich komplett mit Onlineunterrichtsplan ein.
Welche Voraussetzungen im Detail zu beachten sind und wie viele Onlineunterrichtstage möglich sind, ist in dem Merkblatt zu entnehmen.
Wichtige Informationen und Anträge