Genossenschaft-Wohnprojekt "Die Wohnerei" Kusel
Die Wohnerei in Kusel ist ein Beispiel für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt, das abseits der Ballungsräume entstanden ist und durch seine überschaubare Größe als Orientierungspunkt für ähnliche Vorhaben im ländlichen Raum dienen kann. Das Genossenschaftsprojekt steht unter dem Motto „Leben, Arbeiten und Wohnen mit ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit im Kreis Kusel“. Familien und Alleinstehende unterschiedlichen Alters leben in neun Wohnungen, die zugleich als Rückzugsraum und als Ausgangspunkt für das Gemeinschaftliche betrachtet werden. Gemeinschaftswohnflächen und gemeinsame Unternehmungen dienen dazu, die Begegnung von Menschen zu fördern. Jung und Alt sollen sich mit ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten und Ideen einbringen können.
Eckdaten
- Genossenschaftsprojekt
- Neun barrierefreie Wohnungen
- Kaltmiete 4,25 €/m² (nach Erwerb von Genossenschaftsanteilen)
- Aufzug und Außengalerie
- Gemeinschaftswohnflächen
- Gästezimmer
- Förderung: Soziale Mietwohnraumförderung, auch für Gemeinschaftswohnung
Entwicklung und Organisation
Für das Neubauprojekt der Wohnerei Kusel haben die Initiatoren eine eigene Genossenschaft gegründet, die den Bau verantwortet und später die Wohnungen an Genossenschaftsmitglieder vermietet. Die Bewohnerinnen und Bewohner konnten bereits in der Planungsphase den Zuschnitt ihrer späteren Wohnungen nach ihren Bedürfnissen ausrichten. Die Genossenschaftsmitglieder zeichneten Genossenschaftsanteile in Höhe von 25 Prozent der anteiligen Gesamtkosten für ihre jeweiligen Wohnungen. Ein wichtiger Faktor für die Verwirklichung der Wohnerei Kusel war auch die Unterstützung durch die Kommune, zum Beispiel bei der Grundstückssuche, bei der
Anpassung des Bebauungsplans und durch eine unbürokratische Baugenehmigung.
Förderung
Soziale Mietwohnraumförderung: Die Wohnerei Kusel wurde vom Land durch ein Darlehen in Höhe von rund 378.000 Euro im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Investitions- und Strukturbank (ISB) unterstützt. Dafür wurden neun Wohnungen mit insgesamt 654 Quadratmetern und der Aufzug als förderungsfähig anerkannt, darunter eine Gemeinschaftswohnung. Die Darlehen in der sozialen Wohnraumförderung können durch ihre nachrangige Absicherung ähnlich wie eine Bürgschaft wirken und können so den Eigenkapitalbedarf für die Verwirklichung eines Bauprojekts senken.
Förderung auch für Gemeinschaftswohnung: In gemeinschaftlichen Wohnprojekten kann eine geförderte Wohnung zur gemeinschaftlichen Nutzung für die Hausgemeinschaft vorgesehen werden, wenn mindestens zehn Wohnungen in einer Wirtschaftseinheit geschaffen und von diesen mindestens 50 Prozent gefördert werden. Damit trägt die soziale Wohnraumförderung des Landes auch der Bedeutung von Gemeinschaftseinrichtungen in innovativen Wohnprojekten Rechnung.
Aktueller Hinweis: Zum Januar 2016 wurde die Soziale Wohnraumförderung weiterentwickelt. Hier eine Übersicht der einschlägigen Neuerungen.