Projektförderung
Die Landesregierung unterstützt das entwicklungspolitische Engagement von in Rheinland-Pfalz ansässigen Nichtregierungsorganisationen (NRO), Kommunen oder kirchlichen Einrichtungen mit einem eigenen Förderprogramm. Gefördert werden Projekte und Programme zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit in Rheinland-Pfalz (Inlandsprojekte) sowie Projekte in Ländern des Globalen Südens (Auslandsprojekte).
Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit
Hier fördern wir Maßnahmen und Aktivitäten, die zum kritischen Mitdenken über entwicklungspolitisch relevante Thematiken anregen und zu eigenem Handeln motivieren.
Förderung von Auslandsprojekten
Mit dieser Fördermöglichkeit werden entwicklungspolitische NRO, Pfarreien und Kommunen unterstützt, die in Kooperation mit Partnerorganisationen in Ländern des Globalen Südens Projekte der Entwicklungszusammenarbeit vor Ort durchführen. Diese Projekte sollen vor Ort die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Situation unmittelbar und nachhaltig verbessern oder zur Achtung der Menschenrechte beitragen.
Zuwendungsempfänger:
Damit Programme und Projekte privater Träger der Entwicklungszusammenarbeit bezuschusst werden können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) juristische Personen des privaten Rechts (private Träger) mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Rheinland-Pfalz, deren Gemeinnützigkeit anerkannt wurde,
b) kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz,
c) kirchliche Träger oder Organisationen in kirchlicher Trägerschaft in Rheinland-Pfalz,
die nachweislich entwicklungspolitische Erfahrungen haben.
Die Zusammenarbeit mit Ein-Personen-Gesellschaften ist ausgeschlossen.
Der private Träger muss mindestens 10 Prozent der Projektkosten als Eigenanteil aufbringen.
Die Förderkriterien sowie die entsprechenden Antragsformulare können als PDF Datei heruntergeladen werden.
Download:
Förderrichtlinien
Antragsformular Inlandsprojekte
Antragsformular Auslandsprojekte