Integrationsmaßnahmen des Bundes in Rheinland-Pfalz
Ausreichende Deutschkenntnisse ist eine entscheidende Voraussetzung für die Integration, den beruflichen Erfolg und die gesellschaftliche Teilhabe. Um Zugewanderte bei ihrer Integration zu unterstützen, fördert der Bund über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verschiedene Sprachbildungsangebote. Die Basis wird mit den Integrationskursen gelegt, die bundesweit angeboten werden, so auch in Rheinland-Pfalz. Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar auf dem Integrationskurs auf. Sie dient dem fortgeschrittenen Spracherwerb. Bei Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die weder aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote noch aus einem sicheren Herkunftsland stammen, fördert das BAMF das Erwerben erster Deutschkenntnisse in sog. Erstorientierungskursen.
Die wichtigste Säule im Sprachbildungsangebot des Bundes sind die Integrationskurse für zugewanderte Menschen. Gesteuert und koordiniert werden diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Ziele und Inhalte der Kurse
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
- Im Sprachkurs werden Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt. Der Kurs schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.
- Im Anschluss an den Sprachkurs wird der Orientierungskurs durchgeführt. Im Orientierungskurs werden Themen wie Rechte und Pflichten in Deutschland, Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die deutsche Rechtsordnung sowie Geschichte und Kultur behandelt. Am Ende des Orientierungskurses legen die Teilnehmenden den Abschlusstest “Leben in Deutschland“ ab.
Es gibt zahlreiche Spezialkurse wie beispielsweise den Integrationskurs mit Alphabetisierung, Integrationskurs für Zweitschriftlernende, Integrationskurs für junge Erwachsene bis 27 Jahren. Mehr darüber erfahren Sie hier.
Zielgruppe und Kursteilnehmende
Das Aufenthaltsgesetz bestimmt unterschiedliche Regeln für unterschiedliche Teilnahmegruppen. Informationen zu den Teilnahmebedingungen an einem Integrationskurs erfahren Sie auf den Seiten des BAMF.
Kursträger
Sobald eine Zulassung zum Integrationskurs (Berechtigungsschein) des BAMF vorliegt, kann ein Integrationskursträger mit Hilfe des Auskunftssystems WebGIS ausgewählt werden.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG) ist neben den Integrationskursen die zweite wichtige Säule der Sprachbildung des Bundes. In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Sprache von Beginn an. Die daran anschließenden berufsbezogenen Sprachkurse (sogenannte DeuFÖV-Kurse) bereiten arbeitssuchende Menschen mit Migrationshintergrund einschließlich Flüchtlinge, auf die sprachlichen Anforderungen des Arbeitsmarktes vor.
Die DeuFÖV-Kurse richten sich an Migranten und Migrantinnen, die Arbeit suchen oder die in ihrem Beruf weiterkommen möchten und die gleichzeitig eine sprachliche Weiterqualifizierung benötigen. Die Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und Praktika.
Zielgruppe / Kursteilnehmende
Wer an den Kursen der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen kann, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Die Teilnahme an den Kursen ist an einigen Bedingungen geknüpft. So müssen die Teilnehmenden einen Migrationshintergrund haben. Dies bedeutet sie sind entweder
- Asylbewerber und Asylbewerberinnen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (aktuell Menschen aus den Herkunftsländern Syrien und Eritrea) oder
- Asylbewerber und Asylbewerberinnen, die vor dem 1. August 2019 eingereist sind und nach drei Monaten einen gestatteten Aufenthalt erhalten, wenn sie arbeitsmarktnah sind oder
- Ausländer und Ausländerinnen, die nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG eine Duldung besitzen oder
- Ausländer und Ausländerinnen, die nach sechs Monaten einen geduldeten Aufenthalt erhalten, wenn sie arbeitsmarktnah sind oder
- Ausländer und Ausländerinnen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 ABFG besitzen oder
- Bürger und Bürgerinnen der EU oder
- deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen mit Migrationshintergrund.
Arbeitsmarknah sind Personen, die bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet, beschäftigt oder in betrieblicher Berufsausbildung sowie in einer Einstiegsqualifizierung, in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder in der ausbildungsvorbereitenden Phase der assistierten Ausbildung sind.
Detaillierte Informationen erhalten Interessierte auf der Internetseite des BAMF.
Ansprechpartner
Die örtlich zuständigen Arbeitsagenturen und Jobcenter. Über eine Postleitzahlsuche finden Sie hier die für Sie zuständige Institution.
Informationen und Wissenswertes zu Fragen in allen Themenbereichen des Alltags bieten die Erstorientierungskurse (EOK) des Bundes und vermitteln dabei auch erste Deutschkenntnisse.
Um Frauen die Teilnahme an Erstorientierungskursen zu erleichtern, fördert das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich eine kursbegleitende Kinderbetreuung.
Zielgruppe und Kursteilnehmende
Die Erstorientierungskurse richten sich vorrangig an Asylbewerberinnen und -bewerber mit unklarer Bleibeperspektive, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben und die nicht schulpflichtig sind. Wenn freie Plätze vorhanden sind, können auch die nachfolgend genannten Personengruppen an einem Erstorientierungskurs teilnehmen:
- Asylbewerberinnen und -bewerber mit guter Bleibeperspektive,
- Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG,
- Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG sowie
- Anerkannte Asylbewerberinnen und -bewerber.
Ziele und Kursinhalte
Die Erstorientierungskurse basieren auf dem Konzept "Erstorientierung und Deutsch lernen für Asylbewerber". Entwickelt hat das Kurskonzept "Erstorientierungs und Deutsch lernen für Asylbewerber" das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Kursträger
Das BAMF realisiert die Kurse in Zusammenarbeit mit den Bundesländern im Rahmen der Projektförderung. Die Länder haben hierfür Träger ausgewählt, die die Kurse vor Ort durchführen. In Rheinland-Pfalz gibt es drei Trägergemeinschaften:
- Trägergemeinschaft Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz e. V.,
- Trägergemeinschaft ProfeS Gesellschaft für Bildung & Kommunikation mbH,
- Förderinitiative Donnersberg e.V.
Kooperationen zwischen einer Trägergemeinschaft und weiteren Trägern sind möglich und werden vom Integrationsministerium begrüßt.
Ansprechperson:
Nana Adjoa Bermah
Tel.: 06131 28889-24