Elterngeld
An wen muss ich mich wenden?
Elterngeld beantragen Sie in Rheinland-Pfalz bei den Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen. Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums können Sie sich die Adresse und Telefonnummer Ihrer Elterngeldstelle über eine Suche durch Eingabe Ihrer Postleitzahl anzeigen lassen.
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben.
ElterngeldDigital
Youtube-Video
des Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Das Video wird durch Klick/Touch aktiviert. Wir weisen darauf hin, dass nach der Aktivierung Daten an den jeweiligen Anbieter übermittelt werden.
Den Antrag erhalten Sie auch nach der Geburt Ihres Kindes noch in der Geburtsklinik oder bei der Elterngeldstelle Ihrer Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung. Zusätzlich steht er mit weiteren Informationen auf dieser Seite zum Download bereit.
Bitte beachten Sie, dass für ab 01.09.2021 geborene Kinder neue gesetzliche Regelungen gelten und - abhängig vom Geburtsdatum des Kindes - unterschiedliche Formulare zu verwenden sind. Die auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehenden Antragsformulare sind bei Geburten ab 01.09.2021 zu verweden. Antragsunterlagen für bis 31.08.2021 geborene Kinder sind bei den Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen erhältlich.
Ihre Elterngeldstelle berät Sie gerne bei Fragen zu Ihrem Antrag.
Leistungsbeschreibung
Basiselterngeld erhalten Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise nicht mehr als 30 Wochenstunden (bis 31.08.2021 geborene Kinder) bzw. 32 Wochenstunden (ab 01.09.2021 geborene Kinder) erwerbstätig sind. Das Elterngeld wird an nichtselbstständig Beschäftigte, selbstständige und erwerbslose Eltern sowie an Studierende und Auszubildende gezahlt. Großeltern und sonstige Verwandte bis zum 3. Grad sowie Adoptiveltern haben unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf Elterngeld.
Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit nachgehen möchten.
Entscheiden Sie sich als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, erhalten Sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - den sogenannten "Partnerschaftsbonus". Dafür müssen Sie beide in mindestens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Bei Geburten ab 01.09.2021 können Berechtigte wählen, ob sie zwei, drei oder vier Monate Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen; dabei müssen beide zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. Sie können frei entscheiden, wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen Ihres Elterngeldbezugszeitraums in Anspruch nehmen möchten.
Auch Alleinerziehende, die in vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Bei Geburten ab 01.09.2021 können Alleinerziehende wählen, ob sie zwei, drei oder vier Monate Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen; dabei müssen sie zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sein.
Aus Anlass der Covid-19-Pandemie können "ergänzende Regelungen" in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie von diesen ergänzenden Regelungen Gebrauch machen möchten, nutzen Sie bitte die "Antragsergänzungen", die als ausfüllbare PDFs im Download-Bereich dieser Seite zur Verfügung stehen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Es liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezugs von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend. Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Elterngeldanspruch. Das errechnete Elterngeld wird für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um einen Mehrlingszuschlag von monatlich 300 Euro erhöht. Familien mit zwei oder mehr Kindern können – abhängig vom Alter der Kinder – einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser beträgt 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich.
Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 50 Prozent des Basiselterngeldes und kann - abhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens - bis zur gleichen Höhe über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Es liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
Durch den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Bei Geburten ab 01.09.2021 erhalten Eltern durch den Partnerschaftsbonus zwei, drei oder vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Welche Form und Frist muss ich beachten?
Das Elterngeld müssen Sie schriftlich beantragen. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle Ihrer Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung eingegangen ist.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Webseiten des Bundesfamilienministeriums sowie des Familienportals. Dort können Sie zudem mit Hilfe eines Elterngeldrechners Ihren Anspruch auf Elterngeld grob ermitteln.