Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Wenn Hilfe benötigt wird, informieren und beraten die Erziehungsberatungsstellen sowie die Jugendämter, welche Hilfeform für welche Familie die geeignete sein kann. Diese Beratung ist für alle Hilfesuchenden kostenlos.
In Rheinland-Pfalz werden pro Jahr ca. 25.000 Hilfeformen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung umgesetzt. Betroffene Familien haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe. Das Jugendamt trägt die Kosten, wenn die Hilfemaßnahmen geeignet und notwendig sind. Bei der Erziehung in einer Tagesgruppe und bei den Hilfen außerhalb des Elternhauses werden die Eltern entsprechend ihren Einkommensverhältnissen an den Kosten beteiligt.
Es sind verschiedene Hilfeformen möglich. Diese reichen von einer individuellen Beratung in einer Erziehungsberatungsstelle über soziale Gruppenarbeit für ältere Kinder und Jugendliche bis hin zur Betreuung in einer Tagesgruppe, in der Kinder mit besonderem erzieherischen Bedarf tagsüber betreut und gefördert werden.
Sozialpädagogische Familienhelferinnen und -helfer, Erziehungsbeistände und Betreuungshelferinnen und -helfer unterstützen, betreuen und begleiten Familien bei Erziehungsfragen oder familiären Konflikten. Wenn sich Erziehungsprobleme und Konflikte als zu groß erweisen und das Kind oder der Jugendliche - vorüber-gehend oder auch auf Dauer - nicht mehr in der eigenen Familie leben kann, gibt es auch die Möglichkeit einer individuellen Förderung außerhalb des Elternhauses.
In einer Pflegefamilie kann einem Kind beispielsweise für eine bestimmte Zeit die Geborgenheit und Zuwendung vermittelt werden, die es für seine gesunde Entwicklung benötigt. Der Pflegekinderdienst des Jugendamtes prüft und vermittelt die geeignete Familie für das Kind. Er berät und unterstützt sowohl die Pflegeeltern als auch die leiblichen Eltern während dieser Zeit.
Auch die Erziehung in einem Heim kann eine geeignete Hilfe sein, wenn Kinder bei ihrer Entwicklung eine besondere pädagogische Unterstützung brauchen. In Heimen leben Kinder und Jugendliche mit den Erziehungskräften in kleinen überschaubaren Gruppen. Sie werden pädagogisch betreut und therapeutisch unterstützt. Außerdem erhalten sie schulische Hilfen oder werden bei ihrer Ausbildung gefördert. Manche Heime haben eigene Schulen und Ausbildungswerkstätten für verschiedene Berufe.
Es gibt Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer seelischen Behinderung eine besondere Förderung brauchen. Die Jugendhilfe unterstützt, wenn die persönliche und soziale Entwicklung gefährdet und eine schulische und berufliche Integration erschwert oder verhindert ist. Wichtig ist es, dass die Eltern frühzeitig zum Jugendamt der Stadt oder des Kreises Kontakt aufnehmen.
Über drei Millionen Kinder sind deutschlandweit von der psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eines Elternteils betroffen. Psychische Erkrankungen sind oft davon gekennzeichnet, dass sie abrupt und unerwartet auftreten. Um diesen Familien schnell und adäquat helfen zu können, sind neben der medizinisch-psychiatrischen Behandlung der betroffenen Elternteile, Angebote für die Kinder immens wichtig. Dies kann von alltagsnahen praktischen Hilfen über Beratungen, bis hin zu speziellen Gruppenangeboten oder Hilfen durch Ehrenamtliche reichen.
In Rheinland-Pfalz gibt es viele solcher wichtigen Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern. Der vorliegende Projekteatlas bündelt diese Angebote und schafft einen Überblick über die unterschiedlichen Hilfsangebote, die es derzeit gibt.
Neben der körperlichen und geistigen Gesundheit von Kindern ist die seelische Gesundheit von großer Bedeutung.
Die Deutsche Liga für das Kind hat zusammen mit gesetzlichen Krankenkassen, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen zehn Merkblätter und Filme zum Thema "Seelisch gesund aufwachsen" entwickelt.
Eltern erhalten darin Informationen und Empfehlungen, wie sie die seelische Gesundheit ihres Kindes fördern können.
Die Materialien orientieren sich an den zehn Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, die in den ersten sechs Lebensjahren des Kindes durchgeführt werden.
Die Merkblätter und Filme finden Sie auf der Seite www.seelisch-gesund-aufwachsen.de.
- Hilfen zur Erziehung,
- Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
- Hilfe für junge Volljährige,
- Nachbetreuung nach einer Jugendhilfemaßnahme
- Hilfen in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder sowie
- Hilfen im Rahmen der Jugendsozialarbeit.
Was die Ombudsstelle ist, wie sie arbeitet und wie man sie erreichen kann, ist in diesem kurzen Erklärfilm dargestellt, der mit Jugendlichen aus rheinland-pfälzischen Heimeinrichtungen erarbeitet wurde.
Am 14. September 2018 fand ein erster Fachtag "Ombudschaftliche Strukturen in Rheinland-Pfalz" statt.
Fachvorträge sowie die Dokumentation finden Sie hier:
Vortrag Frau Prof. Dr. Urban-Stahl, FU Berlin:
Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe / Qualitätsstandards und Entwicklungsperspektiven
Hinweise auf aktuelle Veranstaltungen, Dokumentationen und Fachvorträge finden Sie hier.
Dittmann, E. / Metzdorf, A. / Müller, H. / Schmolke, R., ism Mainz (2018)
Arbeitshilfe zum Thema "Kooperation Jugendhilfe und Schule" des
Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH
Bei Fragen rund um Erziehungsprobleme sind Erziehungsberatungsstellen oder die Jugendämter der Stadt oder Kreisverwaltungen wichtige Ansprechstellen.
Detailliertere Informationen über die Hilfen zur Erziehung enthält der 6. Landesbericht (von 2019). Diesen finden Sie hier.