Gesetzliche Grundlagen
Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch nutzen. Antidiskriminierung als ein eigenständiges Rechtsgebiet in Deutschland existiert seit der Verabschiedung des Grundgesetzes im Jahr 1949. Seit 2006 setzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Bundesgesetz die vier Europäischen Richtlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung in nationales Recht um.
Lesen Sie hier das AGG und die Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 16/1780) mit weiteren wichtigen Informationen.
Im Grundgesetz (Verfassung) empfehlen wir insbesondere die Grundrechtsartikel 1 bis 19.
Ebenfalls lesenswert: Die Europäischen Richtlinien zum Diskriminierungsschutz.
Rheinland-pfälzische Landesgesetze
Das Land Rheinland-Pfalz hat durch verschiedene Gesetze die Gleichstellung und Gleichbehandlung einiger der von Diskriminierung bedrohten oder betroffenen Gruppen geregelt.
- Landesgleichstellungsgesetz (LGG, Frauen)
- Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM)
- Landesgesetz zur Einbeziehung der Lebenspartnerschaften in Rechtsvorschriften des Landes (LPG)
- Erstes Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung (DienstRÄndG RP)