Strahlenschutz
Der Schutz von Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen ist eine zentrale Aufgabe des Staates.
Dabei umfasst Strahlenschutz insbesondere:
- den Schutz der Bevölkerung
- den Schutz von Patienten bei medizinischen Anwendungen
- den Schutz von Mitarbeitern beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder beim Betrieb von Anlagen, die ionisierende Strahlen erzeugen (beruflich bedingte Strahlenexposition)
Informationen zum Vollzug von Regelungen im Strahlenschutz
Die Ausbreitung der Covid-19-Epidemie in Deutschland hat erhebliche Auswirkungen auch in gewerblichen Unternehmen und insbesondere in medizinischen Einrichtungen, die den Vorschriften des Strahlenschutzrechts unterliegen. Personalengpässe durch krankheits- oder quarantänebedingte Ausfälle oder durch Personalverlagerungen in prioritäre systemrelevante Bereiche der Unternehmen oder der Krankenversorgung können die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften erheblich erschweren oder gar unmöglich machen.
Daher sind die Strahlenschutzbehörden gehalten, beim Vollzug der Vorschriften von ihrem Ermessensspielraum, soweit radiologisch vertretbar, Gebrauch zu machen.
Dies betrifft vorläufig nachfolgende Vorschriften zu:
- Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
- Ärztliche Überwachung
- Wiederkehrende Prüfungen an Röntgengeräten
- Dichtheitsprüfungen
- Konstanzprüfungen
- Ermächtigung von Ärzten
- Teleradiologie
- Rechtfertigende Indikation in der Röntgendiagnostik
Informationen dazu finden Sie hier.