Ausbildung
Eine Ausbildung kann sich für beide Seiten lohnen: Unternehmen bilden ihren eigenen Fachkräftenachwuchs passend zu den Anforderungen im Betrieb heran und junge Flüchtlinge haben die Chance auf einen Start in ein erfolgreiches Berufsleben. Dafür sind auf Seiten der Flüchtlinge vor allem auch für den Berufsschulunterricht ausreichende Deutschkenntnisse sowie ein passender Aufenthaltstitel nötig. Auch Ausbildungsbetriebe sollten sich auf diese besonderen Auszubildenden vorbereiten. Deshalb ist ein vorgeschaltetes Praktikum ein guter Einstieg für beide Seiten.
Was müssen Betriebe beachten, die Auszubildende einstellen wollen?
- Schulische Berufsausbildungen sind für Asylsuchende und Geduldete rechtlich immer möglich und müssen nicht durch die Ausländerbehörde genehmigt werden.
- Betriebliche Ausbildungen (duale Ausbildungen) können Asylsuchende ab dem vierten Monat nach Ausstellung der Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) und Geduldete ab Erteilung der Duldung beginnen. Die Genehmigung durch die Ausländerbehörde ist erforderlich.
- Für einen konkreten Ausbildungsplatz muss bei der Ausländerbehörde individuell eine Beschäftigungserlaubnis beantragt werden.
- Bei staatlich anerkannten und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufen muss die Bundesagentur für Arbeit nicht zustimmen.
- Die Ausländerbehörde kann seit dem 1. August 2015 die Duldung für die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung zunächst für ein Jahr erteilen. Wenn die Berufsausbildung fortdauert und in einem angemessenen Zeitraum mit dem Abschluss zu rechnen ist, sollen die Ausländerbehörden die Duldung für jeweils ein Jahr verlängern. Der Auszubildende muss die qualifizierte Berufsausbildung aber vor dem 21. Lebensjahr aufnehmen und darf nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen. Sichere Herkunftsländer sind in Anlage II zu § 29a Asylgesetz geregelt.
- Nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung können Geduldete eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie eine ihrem Abschluss entsprechende und für ihren Lebensunterhalt ausreichend bezahlte Stelle finden.
Weiterführende Links:
Online-Assistent zum Arbeitsmarktzugang:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/arbeitszugangfuerfluechtlinge
Welcome Center Rheinland-Pfalz:
http://welcomecenter.rlp.de/fileadmin/masgff/Arbeit/rz_welcome_center_unternehmen_2_.pdf
Ratgeber der IHK zur Ausbildung von Flüchtlingen:
http://www.dihk.de/presse/meldungen/2016-01-08-dihk-leitfaden-fluechtlinge
Informationen der Handwerkskammern:
http://www.zdh.de/themen/handwerkspolitik/integration-von-fluechtlingen.html