Technischer Arbeitsschutz
Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Als Rechtsgrundlage dient hierzu insbesondere das Arbeitsschutzgesetz. Aufgaben und Zuständigkeiten des Ministeriums umfassen unter anderem:
- die Fachaufsicht über die zuständigen Überwachungsbehörden (In Rheinland-Pfalz sind dies die Abteilungen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und Süd mit ihren insgesamt fünf Regionalstellen)
- Mitwirkung an den Rechtsetzungsverfahren
- Abstimmung des Vollzuges der der einschlägigen Rechtsnormen in Rheinland-Pfalz und mit den Ländern
Der Technische Arbeitsschutz wird insbesondere durch folgende Regelungen repräsentiert:
Arbeitsschutzgesetz: Grundlegendes Regelwerk zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
Arbeitsstättenverordnung: Diese enthält Anforderungen an Arbeitsstätten, die vom Arbeitgeber zu erfüllen sind. Unter anderem hinsichtlich Raumtemperatur, Pausen- und Sanitärraume, Beleuchtung, Mittel und Einrichtungen zur ersten Hilfe. Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung (das sind neben Menschen mit Schwerbehinderung auch Menschen im betrieblichen Eingliederungsmanagement) sind zu berücksichtigen.
Baustellenverordnung: Sie enthält organisatorische Mindestanforderungen, die in allen Phasen einer Baumaßnahme, von der Planung über die Ausführung bis hin zu späteren Arbeiten, zu berücksichtigen sind.
Betriebssicherheitsverordnung: Überwachungsbedürftigen Anlage werden nach Gefährdungsgrad unterteilt in Anlagen mit Erlaubnisvorbehalt wie zum Beispiel Anlagen zum Lagern und Umschlagen von entzündbaren Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Tankstellen), Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen (Autogas- oder Erdgastankstellen) und solche ohne Erlaubnisvorbehalt (z. B. Aufzüge). Überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzugsanlagen und Druckbehälter in festgelegten Zeitabständen auf ihre sichere Betriebsweise zu überprüfen.