Gesundheitsversorgung und Pharmazie
An der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sind eine Vielzahl von Institutionen, Einrichtungen und Personen beteiligt.
Die stationäre medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten erfolgt in Krankenhäusern (Krankenhauswesen). Die ambulante Versorgung erfolgt über die niedergelassene Ärzteschaft, die ihre Aufgabe als Hausarzt oder Facharzt verschiedener Spezialgebiete wahrnimmt (KV / LÄK).
Die Finanzierung des Gesundheitswesens erfolgt im Wesentlichen durch die gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, TK, BEK, DAK), beim Krankenhausbau und dem öffentlichen Gesundheitsdienst durch die öffentliche Hand (Krankenhauswesen). Die Budgetverhandlungen im Krankenhausbereich führen die Krankenhausträger und die Krankenkassen. Im ambulanten Bereich verhandeln die Kassenärztliche Vereinigung stellvertretend für die Ärzteschaft mit den Krankenkassen. Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen unterliegen der Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (Rechtsaufsicht). Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV).
Eine dritte Säule im Gesundheitswesen ist der öffentliche Gesundheitsdienst, der durch die Gesundheitsämter, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung sowie als oberste Landesbehörde das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie repräsentiert wird (Öffentlicher Gesundheitsdienst).
Die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung übernehmen die Apotheken (Arzneimittelversorgung, LAK (auch Apothekennotdienst), LAV).
Die Heilberufe im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, psychologische Psychotherapeuten) sind jeweils in Kammern organisiert. Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts die ebenfalls der Rechtsaufsicht durch das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unterliegen.
Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Apotheken sind unverzichtbar
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