Tipps für einen sicheren Umgang mit Fleisch und Arzneimitteln
Antibiotika in der Tiermast
Die Bundesländer fordern einen nationalen Aktionsplan für weniger Antibiotika in der Tiermast. Dies beschloss die Amtschefkonferenz (ACK) der Landwirtschafts-ministerien am 19.01.2012 auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Gefordert werden außerdem eine zentrale Datenbank zur Dokumentation der Antibiotikagaben und eine Änderung des Arzneimittelgesetzes, damit Vertriebswege künftig vollständig nachvollzogen werden können. Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich vor einer eventuellen Keimbelastung schützen möchten, wird von Seiten des Verbraucherschutz-, des Gesundheits- und des Ernährungsministeriums geraten, die gängigen Hygieneregeln für die Zubereitung von Geflügelfleisch einzuhalten:
Hygieneregeln für die Zubereitung von Geflügelfleisch
- Lebensmittel schon ab dem Einkauf ausreichend kühlen und Kühlkette auch zu Hause einhalten.
- Tiefgekühltes Hähnchenfleisch ohne Verpackung im Kühlschrank auftauen lassen und das Auftauwasser entsorgen.
- Das Fleisch unter fließendem Wasser abspülen, mit einem "Einwegtuch" abtupfen.
- Verpackung, Auftauwasser und Tuch sorgfältig entsorgen.
- Alle Arbeitsgeräte, die mit dem Fleisch in Kontakt kommen, danach mit heißem Wasser abspülen und nicht für die Verarbeitung von Lebensmitteln verwenden, die danach ohne ausreichende Erhitzung verzehrt werden.
- Also: Auf keinen Fall mit dem Messer erst das Fleisch und dann die Rohkost schneiden. Auch das Schneidebrett nicht für andere Arbeitsgänge verwenden, sondern nach dem Kontakt mit dem Fleisch sofort heiß abspülen und waschen. Das Fleisch bei gleichmäßiger Temperatur durchgaren bis der austretende Fleischsaft klar ist. Erst bei über 70 Grad Celsius für mindestens zwei Minuten werden Keime ausreichend abgetötet.
- Und wie immer gilt: Hände waschen nicht vergessen!
Nicht nur der massive Einsatz von Antibiotika in der Tiermast, sondern auch in der Humanmedizin trägt zur Bildung von antibiotikaresistenten Keimen bei. Auch hier können Verbraucherinnen und Verbraucher einiges tun:
Regeln für den Umgang mit Arzneimitteln
- Antibiotika nie ohne ärztliche Verschreibung einnehmen.
- Ärztlich verordnete Antibiotika genau nach Vorschrift des Arztes einnehmen und nicht zu früh absetzen.
- Reste nicht verbrauchter Antibiotika nicht über die Toilette entsorgen, da arzneiliche Wirkstoffe so ins Abwasser gelangen und die Umwelt belasten. Arzneimittelreste können in den Hausmüll gegeben werden, wenn dieser verbrannt wird. Ist dies nicht der Fall, sind die Sondermüllsammelstelle oder die Apotheke der richtige Entsorgungsort.