Suchtprävention, Suchtberatung und Suchtkrankenhilfe in Rheinland-Pfalz
Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeit sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Die Landesregierung fördert daher suchtpräventive Maßnahmen sowie Hilfeangebote für Betroffene und deren Angehörige.
Suchtprävention
Suchtprävention ist die Aufgabe aller Personen und Institutionen, welche verantwortlich sind für die Erziehung und Ausbildung von Kindern und jungen Menschen. Ziel suchtpräventiver Maßnahmen ist es, die Fähigkeiten und Kompetenzen junger Menschen so zu fördern, dass sie, auch in Konfliktsituationen, eigenständig verantwortungsvolle Entscheidungen treffen können. Suchtprävention muss daher frühzeitig ansetzen und kontinuierlich erfolgen. Suchtpräventive Maßnahmen finden in den unterschiedlichen Lebensbereichen junger Menschen statt. Durch das Fachkräfteprogramm "Suchtprävention", das Büro für Suchtprävention bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. und die Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention setzt die Landesregierung besondere Schwerpunkte. Regionale Kontaktadressen erhalten Sie beim Büro für Suchtprävention.
Alkoholpräventionsprojekt „HaLT-Hart am Limit“
Seit einigen Jahren steigt bundes- und landesweit die Zahl der Menschen, die aufgrund einer Alkoholintoxikation im Krankenhaus behandelt werden. Dies gilt besonders für Kinder und Jugendliche. Mit dem vom Suchtpräventionszentrum Villa Schöpflin in Lörrach entwickelten und erprobten Alkoholpräventionsprojekt „HaLT-Hart am Limit“ liegt ein geeigneter und zunehmend bundesweit umgesetzter Ansatz vor, diesem negativen Trend entgegen zu wirken. Zur Umsetzung und finanziellen Förderung wurde zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den gesetzlichen Krankenkassen zum 1. August 2014 eine dreijährige Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Rahmenvereinbarung wurde bis zum 31. Juli 2020 verlängert.