Soziales Entschädigungsrecht
Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat, hat Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung. Damit sollen beispielsweise besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.
Die Leistungen der Sozialen Entschädigung richten sich nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz), das ursprünglich für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen des Zweiten Weltkriegs geschaffen wurde. Als "Grundgesetz der Versorgung" gilt es seit Jahrzehnten in entsprechender Anwendung auch für weitere Personengruppen, die nach bestimmten Nebengesetzen Ansprüche haben.
Dazu gehören insbesondere
- Opfer von Gewalttaten,
- Wehrdienstbeschädigte,
- Zivildienstbeschädigte,
- Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie deren jeweilige Hinterbliebene.
Für die Durchführung der Sozialen Entschädigung ist in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, die Versorgungsbehörde des Landes, verantwortlich.