Armutsbekämpfung
Beteiligungsprozess: Armut begegnen - gemeinsam handeln
2017 startete das rheinland-pfälzische Sozialministerium den landesweiten Beteiligungsprozess zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Ziel des Beteiligungsprozesses ist es vor allem, Menschen mit Armutserfahrung und soziale Akteure in den Regionen zu Wort kommen zu lassen, um zu erfahren, wie Armut erlebt, bewältigt und vorgebeugt werden kann. Im ersten Halbjahr 2017 hat Ministerin Bätzing-Lichtenthäler Praxisbesuche durchgeführt, um vor Ort mit Betroffenen und Akteuren ins Gespräch zu kommen und deren Bedürfnisse, Sichtweisen und Erwartungen kennenzulernen.
Der Beteiligungsprozess ist als Besuchs- und Veranstaltungsreihe konzipiert, die sich an alle Akteure richtet, die zur Bewältigung von Armut und soziale Ausgrenzung einen Beitrag leisten können. Dazu zählen zum Beispiel die kommunale Politik, Verwaltungen, Jobcenter und Sozialverbände, genauso wie Träger von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Familieninstitutionen, Fachkräfte der Wohnungslosenhilfe, Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Fachkräfte der Gemeinwesenarbeit sowie – ganz generell – alle sozial engagierten Personen.
Von September 2017 bis Februar 2018 wurden sogenannte Beteiligungsforen durchgeführt, um in den Austausch über wirksame und umsetzbare Lösungen zu kommen. Im Frühjahr 2018 beginnt die örtlichen Beteiligungsworkshops, um regionsspezifische Lösungsansätze zu erarbeiten und zu initiieren.
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Armuts- und Reichtumsbericht
Im Auftrag des Landtags erstellt das Sozialministerium in regelmäßigen Abständen Armutsberichte. Der aktuelle 5. Armuts- und Reichtumsbericht für Rheinland-Pfalz umfasst eine wissenschaftliche Analyse der Verhältnisse in Rheinland-Pfalz, die im Auftrag des Ministeriums durch die Neue Frankfurter Sozialforschung (FaMa) und das Internationale Institut für Empirische Sozialökonomie (INIFES) durchgeführt wurde.
Wie bereits in den vorangegangenen Berichten, schließt sich eine Darstellung verschiedener Verbände, wie der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und erstmals der Landesarmutskonferenz an, die aus ihrer Sicht die Verhältnisse schildern und bewerten. In den Schlussbemerkungen der Landesregierung sind zentrale Ergebnisse für Rheinland-Pfalz zusammengefasst, politische Schwerpunkte und Strategien gegen Armut dargestellt sowie die wichtigsten Initiativen und Maßnahmen gegen Armut aufgeführt.
Prävention und Überwindung von Armut
Mit gezielten Maßnahmen setzt sich die Landesregierung für die Prävention und Überwindung von Armut in ganz Rheinland-Pfalz ein. So fördert sie Sprach- und Orientierungskurse für Flüchtlinge sowie Projekte zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören außerdem die Einkommensarmut, die Überwindung von Armut bei den besonders betroffenen Gruppen wie älteren Menschen, Alleinerziehenden und den Kindern aus sozial benachteiligten Familien, aber auch die Auswirkungen von Armut auf die Wohnsituation, die gesellschaftliche Teilhabe und die Teilhabe an Versorgungsangeboten. Einen Überblick über die Handlungsfelder zur Prävention und Überwindung von Armut in Rheinland-Pfalz finden Sie im 12 Punkte-Papier der Landesregierung.
Gemeinwesenarbeit in aufzuwertenden Stadtteilen
Auch in Rheinland-Pfalz gibt es trotz intensiver Bemühungen von Land und Kommunen noch Stadt- und Ortsteile, in denen sich soziale Problemlagen konzentrieren. Gekennzeichnet sind diese zum Beispiel durch eine überdurchschnittliche Anzahl an Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung und Sozialhilfe, Arbeitslose oder Migrantinnen und Migranten sowie unzureichende soziale Infrastruktur und Defizite im Bereich "Wohnung".
Die Landesregierung unterstützt Kommunen und soziale Akteure vor Ort, um diese Stadt- und Ortsteile aufzuwerten und der Ausgrenzung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner entgegenzuwirken. Eine besondere Funktion hat dabei die stadtteilorientierte Gemeinwesenarbeit. Das Sozialministerium gewährt in neun Städten Personalkostenzuschüsse für 25 Fachkräfte, die Gemeinwesenarbeit leisten.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte in den benachteiligten Stadtteilen sind Anlaufstelle für die dort lebenden Bewohnerinnen und Bewohner. Sie fungieren als Lotsen und unterstützten sowohl im familiären sowie schulischen Bereich als auch bei Behörden- und Alltagsangelegenheiten.
Hier gelangen Sie zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Bekämpfung von Armut und zugunsten von aufzuwertenden Stadt- und Gemeindeteilen:
Förderung der Gemeinwesenarbeit in Rheinland-Pfalz
Hilfen für wohnungslose Menschen
Wohnungslosigkeit stellt eine der extremsten und sichtbarsten Formen von Armut dar. Sie ist mit der Menschenwürde unvereinbar und stellt zudem eine gravierende Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen dar.
In Rheinland-Pfalz gibt es ein breit angelegtes Engagement, um drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit entgegenzuwirken. Das Land als überörtlicher Träger und die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe sind nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch zuständig für die "Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten" (§§ 67-69 SGB XII).
Folgende Hilfeformen befinden sich in der Zuständigkeit des Landes:
- 19 Resozialisierungseinrichtungen mit rund 430 Plätzen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (teilstationäre und stationäre Einrichtungen)
- 98 Wohngemeinschaftsplätze für umherziehende Wohnungslose und Haftentlassene an 14 Standorten (Betreutes Wohnen)
Zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe in Rheinland-Pfalz hat das Sozialministerium verschiedene Projekte auf den Weg gebracht: 1) Modelle zum dezentralen stationären Wohnen und 2) „Schnittstellenmanagement in der Wohnungslosenhilfe – Region Koblenz“ (ein Modellprojekt des Instituts für Forschung und Weiterbildung (IFW) der Hochschule Koblenz). Die Ergebnisse des Projekts „Schnittstellenmanagement in der Wohnungslosenhilfe“ wurden am 8. Juni 2017 auf der Fachtagung „Perspektiven für junge Wohnungslose“ in Mainz vorgestellt. Hier können Sie die Tagungsdokumentation einsehen.
Darüber hinaus setzt sich das Rheinland-Pfalz für die Einführung einer landesweiten Wohnungsnotfallstatistik ein, um belastbare Informationen über den Umfang und die Entwicklung von Wohnungslosigkeit als notwendiges Steuerungswissen zu erhalten.