Die Energiewende
Die Wurzeln der Energiewende-Bewegung finden sich z. B. in den Protesten der Anfang der 70er Jahre gegründeten „Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet“ gegen die Expansionspläne der Erdölraffinerien in Karlsruhe-Knielingen, den Badisch-Elsässischen Bürgerinitiativen gegen den Bau des Atomkraftwerks Wyhl oder den Bewegungen gegen das Waldsterben.
In der Folge gründeten sich zahlreiche Umweltschutzinitiativen und –verbände wie z. B. der „Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)“, die zunehmend an Einfluss gewannen. Politisch manifestierte sich die stärker werdende Umweltbewegung in der Gründung der Partei „Die Grünen“ auf Bundesebene im Jahr 1980.
Einen Schub erhielt die Umweltbewegung nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986. Fünf Wochen nach dem Reaktorunfall wurde durch die damalige CDU-FDP Koalition das Bundesministerium für Umwelt geschaffen.
International gewann mit der Unterzeichnung der UN-Klimarahmenkonvention im Jahr 1992 der Klimaschutz einen wichtigen Stellenwert bei der Formulierung energiepolitischer Ziele. Mit dem 1997 verhandelten Kyoto-Protokoll wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der durch bislang insgesamt 24 Konferenzen der Vertragsstaaten - zuletzt in Kattowitz - fortgesetzt wurde.
Bisherige Etappen der Energiewende
Auf Bundesebene verlief die Energiewende im Wesentlichen in folgenden Etappen:
• 29. März 2000: Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als Fördermechanismus auf Basis von Einspeisevergütungen.
• 14. Juni 2001: Vereinbarung zwischen der Bunderegierung und den Energieversorgungsunternehmen über den zeitlich gestaffelter Atomausstieg. („Atomkonsens“); der Vertrag wurde im Jahr 2002 durch die Novellierung des Atomgesetzes rechtlich umgesetzt.
• 23. August 2007: Beschluss über Eckpunkte des integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) durch die Bundesregierung. Maßnahmenpaket für den Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz. Erstmalige Festlegung von Minderungszielen für Treibhausemissionen bis zum Jahr 2020.
• Herbst 2010: Laufzeitverlängerung von acht bis 14 Jahren für die deutschen Kernkraftwerke durch die CDU/CSU-FDP-Bundesregierung.
• 6. Juni 2011: Beschluss über die sofortige Abschaltung von acht Kernkraftwerken und den stufenweisen Atomausstieg aus der Kernenergie bis 2022 in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011. Am 30. Juni 2011 beschließt der Bundestag mit großer Mehrheit das „13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes“.
• Das EEG wurde zuletzt 2014, 2017 und 2021 umfassend novelliert.
Die Energiewende ist ein Prozess, der zwischen Bundesregierung und Bundesländern sowie im europäischen Kontext abgestimmt verlaufen soll. Die politische und fachliche Koordinierung der Aktivitäten von Bund und Ländern findet auf verschiedenen Ebenen statt, z. B. durch eine Bund-Länder-Koordination im Rahmen der Beratungen der Wirtschaftsminister- und Umweltministerkonferenzen sowie in den fünf Energiewendeplattformen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die Kommunen sind zentrale Akteure bei der Umsetzung der Energie- und Klimaschutzpolitik der Landesregierung. In den Kreisen, Städten, Verbands- und Ortsgemeinden wird Klimaschutz konkret. Viele kommunale Gebietskörperschaften setzen eigene Energie- und Klimaschutzkonzepte mit großem Engagement um. Die Kommunen verfügen über Schlüsselkompetenzen auf den Gebieten „Energie einsparen“, „Energieeffizienz steigern“, „Erneuerbare Energien ausbauen und die ortsnahe Energieerzeugung stärken“.
Durch die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern, durch die detaillierten Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort und die bei den Kommunen vorhandenen Planungskompetenzen sind sie in hervorragender Weise geeignet, die örtlichen und regionalen Potenziale in eigene angepasste Energie- und Klimaschutzkonzepte einzubringen Stadt- und Gemeindewerke können einen besonderen Beitrag zum Ausbau einer sicheren und dezentralen Energieversorgung leisten. Maßnahmen zur Energieeinsparung und rationellen Energieverwendung tragen außerdem zur Entlastung der kommunalen Haushalte bei.
Sie sorgen darüber hinaus als lokal und regional wirkende Investitionen für Wertschöpfung und positive Beschäftigungseffekte vor Ort. Die Aktivitäten der Kommunen haben auch eine Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt Kommunen durch:
- Informationen hinsichtlich kommunaler Strategien zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau Erneuerbarer Energien sowie entsprechender Fördermittel
- Fachveranstaltungen zu aktuellen Themen und Fragestellungen der Energiewende im kommunalen Kontext Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen und sonstigen Akteuren über Arbeitskreise und themenspezifische Netzwerke.
- Beantragung von Fördermitteln.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Energieagentur.
Um die Energiewende weiter voran zu treiben, soll die soll die Broschüre "Windenergie und Kommunen" insbesondere Orts- und Verbandsgemeinden Hilfestellung beim Ausbau der Windenergie geben. Die Publikation beschreibt neben Möglichkeiten der Wertschöpfungsoptimierung durch kommunale Beteiligungen insbesondere Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit.
Die Deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz bildet den institutionellen Rahmen der grenzüberschreitenden regionalen Zusammenarbeit im Oberrheingebiet. Sie ist staatsvertraglich verankert und stellt über die Deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission die Verbindung zu den nationalen Regierungen her. Die Oberrheinkonferenz und ihre verschiedenen Arbeitsorgane tauschen sich darüber hinaus regelmäßig mit dem Oberrheinrat sowie weiteren grenzüberschreitenden Akteuren am Oberrhein aus. Hauptanliegen ist die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Oberrheinregion in verschiedenen Lebensbereichen, so auch beim Thema Energie.
2006 wurde von Regierungsvertretern aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Frankreich und der Schweiz eine grenzüberschreitende Klimaschutz-Strategie für die Oberrheinkonferenz unterzeichnet sowie die "Kommission Klimaschutz" eingesetzt. Im Frühjahr 2012 erfolgte die Umbenennung in Kommission Klima und Energie. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz.
Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Oberrheinregion in den Bereichen Energie und Klimaschutz weiter voranzutreiben, wurde auf Initiative der Kommission Klima und Energie der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz im Frühjahr 2010 das "Energie-Netzwerk der Trinationalen Metropolregion Oberrhein" (TRION) gegründet. Das Projekt wird vom Land Rheinland-Pfalz zusammen mit dem Land Baden-Württemberg, der Région Alsace, dem Conseil Géneral du Haut-Rhin, dem Conseil Géneral du Bas-Rhin, den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie von der Europäischen Union im Rahmen des INTERREG-Programms gefördert.
Ausführliche Informationen sind auf der Internetseite von TRION dargestellt.