Informationen zum Vollzug von Regelungen im Strahlenschutz während der Corona-Krise
Die Ausbreitung der Covid-19-Epidemie in Deutschland hat erhebliche Auswirkungen auch in gewerblichen Unternehmen und insbesondere in medizinischen Einrichtungen, die den Vorschriften des Strahlenschutzrechts unterliegen. Personalengpässe durch krankheits- oder quarantänebedingte Ausfälle oder durch Personalverlagerungen in prioritäre systemrelevante Bereiche der Unternehmen oder der Krankenversorgung können die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften erheblich erschweren oder gar unmöglich machen.
Daher sind die Strahlenschutzbehörden gehalten, beim Vollzug der Vorschriften von ihrem Ermessensspielraum, soweit radiologisch vertretbar, Gebrauch zu machen.
Dies betrifft vorläufig nachfolgende Vorschriften zu:
- Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
- Tragezeitraum amtlicher Dosimeter
- Ärztliche Überwachung
- Wiederkehrende Prüfungen an Röntgengeräten
- Dichtheitsprüfungen
- Konstanzprüfungen
- Ermächtigung von Ärzten
- Teleradiologie
- Rechtfertigende Indikation in der Röntgendiagnostik
Informationen dazu finden Sie hier.