Radon in Häusern
Radioaktive Strahlen gibt es nicht erst seit Entstehung der Kerntechnik. Natürliche radioaktive Strahlung gab es schon immer. Hauptquelle hierfür ist in Deutschland das gasförmige Radon. Es entsteht im geologischen Untergrund und gelangt von da an die Bodenoberfläche und in die Atmosphäre. Radon ist in geringen Konzentrationen in der Luft vorhanden. In Abhängigkeit von der Bauweise und den geologischen Gegebenheiten kann Radon in Gebäude gelangen. Die Radonkonzentration in Innenräumen kann so hoch werden, dass Gesundheitsschäden auf Dauer nicht ausgeschlossen werden können. Ob es zu Gesundheitsschäden kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Konzentration des Radons in der eingeatmeten Luft, der Aufenthaltsdauer in radonhaltiger Luft und dem Rauchverhalten. Das Risiko einer Erkrankung durch Radon ist bei einem Raucher etwa 25 Mal höher als bei einem Nichtraucher!
Um seinen Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum Thema Radon zur Verfügung zu stellen, hat Rheinland-Pfalz eine Radon-Informationsstelle eingerichtet. Diese ist im Landesamt für Umwelt angesiedelt (siehe nebenstehenden Link). Sie sammelt wissenschaftliche und technische Informationen zum Thema Radon und stellt sie den Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und anderen Institutionen zur Verfügung.
Radonvorsorgegebiete
Seit dem Jahr 2019 gilt für Radon in Aufenthaltsräumen ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft. Dieser Referenzwert dient als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen, er ist jedoch kein Grenzwert. Das Strahlenschutzgesetz definiert hierzu Gebiete, für die erwartet wird, dass dieser Referenzwert in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen überschritten wird. Um dort den Schutz der Bevölkerung durch besondere Auflagen für Neubauten oder für Arbeitsplätze zu verbessern, sollen die Ländern bis Ende des Jahres 2020 solche Vorsorgegebiete ausweisen.
Geologische Untersuchungen des Bundesamts für Strahlenschutz sowie eigene, vom MUEEF beauftrage Messungen im Boden haben gezeigt, dass in Rheinland-Pfalz in keinem Landkreis ein Vorsorgegebiet ausgewiesen werden muss. Dies wird auch durch die Radonmessungen in der Raumluft von Häusern bestätigt, die seit 2003 im Auftrag des MUEEF durchgeführt wurden. Da das geologische Radonvorkommen jedoch sehr kleinräumig gegliedert ist, hat das MUEEF eine Radonprognosekarte beauftragt, die den Bürgerinnen und Bürgern eine Einschätzung ihrer persönlichen Radonsituation erleichtern soll. Diese Karte soll nach der Fertigstellung des Untersuchungsberichts im Frühjahr 2021 verfügbar sein. Aufgrund der kleinteiligen Struktur des geologischen Untergrunds mit erhöhten Radonvorkommen erlauben jedoch nur eigene Messungen in bestehenden Häusern oder im Baugrund von Bauplätzen eine konkrete Beurteilung der Radonsituation. Ob möglicherweise in kleineren Verwaltungseinheiten Vorsorgegebiete ausgewiesen werden sollten, soll mit zukünftigen, weitergehenden Messungen geprüft werden.