EU-Schulprogramm Rheinland-Pfalz
EU-Schulprogramm Rheinland-Pfalz
Aktuelle Informationen zum EU-Schulprogramm
Das EU-Schulprogramm wird auch im Schuljahr 2020/2021 für Kitas und Schulen fortgesetzt. Der Startschuss für die Lieferungen ist am 14.09.2020. Voraussetzung ist, dass nach den Sommerferien der Regelbetrieb in Kitas und Schulen wiederaufgenommen wird und es aufgrund des aktuellen Corona-Infektionsgeschehens keine notwendigen Änderungen gibt.
Über 1.000 Schulen und ungefähr 2.200 Kitas mit mehr als 290.000 Kindern nahmen im letzten Schuljahr am EU-Schulprogramm teil. Das sind über 90 Prozent der Grund- und Förderschulen und rund 85 % Prozent aller Kitas im Land.
Das Programm beinhaltet die Verteilung von frischem Obst, Gemüse und ungesüßter Milch an Kita-Kinder und Schüler*innen. Die wöchentlichen Belieferungen werden durch Aktivitäten zur Ernährungsbildung flankiert.
Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?
Ziel des EU-Schulprogramms in Rheinland-Pfalz ist es, Kinder durch ein regelmäßiges Angebot dieser Produkte nachhaltig zu deren Verzehr zu motivieren. Obst, Gemüse und Milch sind wichtige Lebensmittel in der Ernährung von Kindern, die für die körperliche Entwicklung und die geistige Leistungsfähigkeit von besonderer Bedeutung sind. Durch das wöchentliche Angebot lernen die Kinder die verschiedenen Obst- und Gemüsearten sowie die ungesüßte Milch am besten mit allen Sinnen kennen. Sie üben gleichzeitig den praktischen Umgang, damit sie das vielfältige Angebot zukünftig gut nutzen können. Gleichzeitig sollen sie diese Wertschätzung auch in ihre Familien tragen.
Mit der wöchentlichen Extraportion wichtiger Vitamine und Mineralstoffe in Verbindung mit einer aktiven Ernährungsbildung kann das Programm nachhaltig zu einer ausgewogenen Ernährungsweise bei den Kindern beitragen. Die Kinder erfahren mehr über die Herkunft von Lebensmitteln sowie über abwechslungsreiches, genussvolles Essen und schulen ihre Kompetenzen im Umgang mit Lebensmitteln.
Die Landesregierung verstärkt damit die bereits bestehenden Aktivitäten zur Förderung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens in den Kindertagesstätten und Schulen des Landes.
An wen richtet sich das Programm?
Das rheinland-pfälzische EU-Schulprogramm richtet sich an Schülerinnen und Schüler in Grund- und Förderschulen sowie an Kinder in Schulkindergärten, Kindergärten bzw. Kindertagesstätten (Kitas) in Rheinland-Pfalz.
Eine Anmeldung der Bildungseinrichtungen ist verbindlich für das gesamte Kita- bzw. Schuljahr. Eine Anmeldung zum EU-Schulprogramm erfolgt für Kitas über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier und für Schulen über das EDISON-Portal des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz. Das Anmeldeverfahren ist für das kommende Kita- und Schuljahr 2020/21 bereits abgeschlossen.-
Wie wird das Programm umgesetzt?
Je Kind gibt es eine Portion Obst und Gemüse und eine Portion Trinkmilch pro Woche. Obst, Gemüse und Trinkmilch können während einer gemeinsamen Frühstückspause in den Kitas und Schulen verzehrt werden.
Die Kitas und Schulen werden einmal wöchentlich durch vom Land beauftragte Lieferanten beliefert. Für jede Einrichtung wird für den Zeitraum von Montag bis Donnerstag ein fester Liefertag mit einer bestimmten Lieferzeit festgelegt. Die Anlieferung erfolgt an Schulen am Vormittag zwischen 07.30 und 11.30 Uhr.
Die Lieferanten bringen das Obst und Gemüse in Mehrwegkisten bzw. vorsortierten Klassenkisten zu den Einrichtungen. Die Abgabe der Milch erfolgt in 1 Liter-Gebinden. Das Angebot umfasst Produkte aus ökologischer und eigener Erzeugung. Aufgabe der Einrichtungen ist lediglich die Verteilung in die Klassen bzw. Gruppen. Für die Kitas und Schulen entsteht kein vermehrter Verwaltungsaufwand. Die Lieferanten rechnen die entstehenden Kosten direkt mit der zuständigen Landesbehörde ab. Für die Eltern der Kita- und Schulkinder entsteht kein Kostenbeitrag.
Die Auswahl der Obst- und Gemüselieferanten erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens, das durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier durchgeführt wird.
Für das Lieferantenzulassungsverfahren hinsichtlich der Programmkomponente Milch ist die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis zuständig.
Pädagogische Begleitmaßnahmen zum Programm
Eine zentrale Zielsetzung des EU-Schulprogramms ist die Durchführung begleitender Ernährungsbildungsmaßnahmen. Damit alle Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler von beiden Elementen des Programms profitieren, sind die teilnehmenden Bildungseinrichtungen verpflichtet, Ernährungsbildungsaktivitäten umzusetzen. Dabei können die Bildungseinrichtungen auf verschiedene Materialien und Angebote zurückgreifen, die dabei helfen, den Kindern Ernährungskompetenz zu vermitteln und auf praktische Art und Weise erfahrbar zu machen. Eine Liste mit wertvollen Unterrichtseinheiten, Projekten und Materialvorschlägen für Kitas und Schulen stehen im Downloadbereich auf der Internetseite zur Verfügung.
Um einen genauen Überblick zu den durchgeführten Ernährungsbildungsmaßnahmen des aktuellen Kita- bzw. Schuljahres zu erhalten, füllen alle teilnehmenden Bildungseinrichtungen regelmäßig einen entsprechenden Dokumentationsbogen auf elektronischem Weg aus.
Die Ernährungsberaterinnen der Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz an den Dienstleistungszentren Ländlicher Raum haben die Unterrichtsreihe für Grundschulen „ABC der Lebensmittel – Grundschüler lernen mit allen Sinnen“ erarbeitet und praktisch erprobt.
Evaluation
Die Umsetzung und Wirksamkeit des EU-Schulprogramms sind regelmäßig zu evaluieren. Die Evaluation wird in Rheinland-Pfalz kontinuierlich unter Einbeziehung aller Beteiligten durchgeführt (Schulen, Kinder, Eltern, Lieferanten, Verwaltung).
Der Baseline-Bericht und der Zwischenbericht für Rheinland-Pfalz liegen nunmehr vor.