Förderprogramm Corona-Futterhilfe
Das Umweltministerium stellt mit dem Förderprogramm „Corona-Futterhilfe“ Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Tierheime, Zoos und vergleichbare Einrichtungen zur Verfügung.
Alles Wissenswerte rund um Art, Umfang und Höhe der Soforthilfe können der beigefügten Richtlinie entnommen werden.
Richtlinie vom 24. April 2020 (verlängert bis 30.06.2021)
Das Antragsformular auf Gewährung einer Soforthilfe kann hier als .docx Datei oder hier als .pdf Datei heruntergeladen werden.