Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)
Seit 1989 werden jährlich die Anzahl der verwendeten Versuchstiere sowie einige andere festgelegte Parameter nach der Versuchstiermeldeverordnung erfasst. Eine erste Änderung der Erfassungskriterien erfolgte durch die Versuchstiermeldeverordnung vom 4.11.1999 (BGBl I S. 2156).
Am 9. November 2010 ist die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere in Kraft getreten. Nach Artikel 54 der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich statistische Daten über die Verwendung von Tieren in Verfahren, einschließlich Daten zu den tatsächlichen Schweregraden der Verfahren und zur Herkunft und den Arten von Primaten, die verwendet werden, zu erfassen, diese öffentlich zur Verfügung zu stellen und diese Daten der Kommission erstmals bis zum 15. November 2015 für das Jahr 2014 sowie danach jedes Jahr zur Verfügung zu stellen.
Die Versuchstierzahlen für das Jahr 2014 wurden erstmals nach der Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV) vom 12. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4145) erfasst.