Agrarförderung
Die Agrarförderung ist ein wesentliches agrarpolitisches Instrument. Ziele sind
- die Einkommen landwirtschaftlicher Unternehmen in Rheinland-Pfalz zu stabilisieren,
- die Landwirtschaft wettbewerbsfähiger, umwelt- und tiergerechter sowie nachhaltiger und damit existenzfähig für die Zukunft zu machen und
- die Entwicklung des ländliches Raumes zu begleiten.
Hierfür stellen EU, Bund und Land Mittel bereit.
EU-Direktzahlungen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
Die Abwicklung der oben genannten Maßnahmen erfolgt durch die Kreisverwaltungen als Bewilligungsbehörden. Weitergehende Informationen hinsichtlich Antragsverfahren, Antragsvordrucke sowie zur elektronischen Antragstellung erhalten Sie unter den folgenden Links:
Neben den EU-Direktzahlungen sind die wesentlichen Programme
- Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agarstruktur und des Küstenschutzes" - gemeinsam durch Bund (60 %) und Land (40 %) finanziert.
- Rheinland-pfälzisches ELER-Entwicklungsprogramms "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EULLE) der Förderperiode 2014-2020 mit Beteiligung der EU.
Weitere Informationen zu den beiden Förderinstrumenten hierzu entnehmen Sie bitte folgendem Link: www.eler-eulle.rlp.de
Staatliche Beihilfen
Im Zusammenhang mit der Agrarförderung spielt das Europäische Beihilferecht eine zentrale Rolle.
Staatliche Beihilfen (Subventionen) sind grundsätzlich nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verboten. Hintergrund ist, dass Subventionen für einzelne Unternehmen den freien Wettbewerb verfälschen können.
Allerdings gilt dieses Beihilfeverbot nicht ausnahmslos, sondern die Europäische Kommission kann bspw. im Bereich der Regionalförderung oder der Umweltpolitik unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar ansehen. Daher müssen geplante beihilferelevanten Maßnahmen grundsätzlich bei der Europäischen Kommission angezeigt oder sogar förmlich angemeldet ("notifiziert") und von ihr genehmigt werden. Die Europäische Kommission hat zahlreiche Vorschriften (Gruppenfreistellungsverordnungen, Rahmenregelungen und Leitlinien,…) entwickelt, die sie bei der Beurteilung der Vereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt heranzieht.
Unter staatlichen Beihilfen an Unternehmen fallen bspw. Darlehen und Zuschüsse, Steuervergünstigungen, Güter und Dienstleistungen zu Vorzugsbedingungen oder staatlich verbürgte Darlehen, die eine bessere Bonitätsbewertung der begünstigten Unternehmen im Vergleich zu Wettbewerbern bewirken.