Landesgartenschauen
In Rheinland-Pfalz fanden seit dem Jahr 2000 vier Landesgartenschauen statt, die ihre nachhaltigen Spuren in Kaiserslautern (2000), Trier (2004), Bingen (2008) und in Landau (2015) hinterlassen haben.
In Koblenz fand im Jahr 2011 die erste rheinland-pfälzische Bundesgartenschau statt.
In allen Ausrichterstädten wurden strukturelle Entwicklungen angestoßen, die weit in die Zukunft reichen.
Die fünfte rheinland-pfälzische Landesgartenschau sollte im Jahr 2023 in Bad Neuenahr-Ahrweiler stattfinden, welche aufgrund der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 jedoch abgesagt werden musste.
Im Jahr 2029 wird das Obere Mittelrheintal (https://buga2029.blog/ )Ausrichter einer Bundesgartenschau.
Die sechste rheinland-pfälzische Landesgartenschau wird im Jahr 2027 in Neustadt an der Weinstraße stattfinden.
Landesgartenschauen werden in Rheinland-Pfalz als struktur- und wirtschaftspolitisches Instrument eingesetzt, um eine nachhaltige Entwicklung so genannter harter und weicher Standortfaktoren zu initiieren. Mit dauerhaften Impulsen für Wirtschaft, Stadtentwicklung, Verkehrsinfrastruktur, Landschaftspflege, Grün- und Freiflächen sowie Tourismus sollen Städte und Regionen aufgewertet und damit Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden. Mit dieser nachhaltigen und ökologisch verträglichen städtebaulichen Entwicklung wird auch die militärische und zivile Konversion verfolgt. Brachliegende, ungenutzte städtische Räume sollen im Hinblick auf die Schaffung dauerhafter Strukturen, insbesondere mit gewerblichen, universitären und privaten Einrichtungen, städtebaulich erschlossen werden.
Zur Weiterentwicklung stadtgerechter, gleichzeitig aber auch umweltschonender Gesamtverkehrsplanungen werden Schwerpunkte auf den ÖPNV sowie Fuß- und Radwegeverbindungen gelegt. Als weiche Standortfaktoren werden vorhandene Grünflächen gesichert, neue Sport-, Spiel- und Freiräume geschaffen und naturnahe Standorte erhalten bzw. renaturiert. Für Kommunen ist das Instrument „Landesgartenschau“ deshalb so besonders wirksam, weil nicht nur punktuell und nacheinander Fördermaßnahmen umgesetzt werden, sondern Sanierung und Weiterentwicklung sowohl im inhaltlichen als auch zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Durch dieses integrierte Vorgehen lassen sich die Ziele nachhaltiger und effektiver umsetzen als durch Stückwerk. Wesentliches Merkmal dieses Förderinstrumentes ist also die Zusammenführung und Konzentration von Maßnahmen aus verschiedenen Themen- und Politikbereichen zu einem bestimmten Zeitpunkt.