Schutz vor Fluglärm
Initiativen zur Verbesserung des Fluglärmschutzes - Südumfliegung des Flughafens Frankfurt Main
Die Landesregierung setzt sich daher im Rahmen aller ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Möglichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen für eine Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm ein. Insbesondere engagiert sich die Landesregierung in der Frankfurter Fluglärmkommission, in der die maßgebliche Auseinandersetzung und Erörterung der aktuellen Themen in Zusammenhang mit dem Fluglärm des Frankfurter Flughafens stattfindet.
Die Landesregierung hat mit mehreren Gutachten zu lärmarmeren Flugrouten gezeigt, dass es Alternativen zum Flugroutensystem mit der Südumfliegung gibt, die Rheinland-Pfalz weniger belasten würden. Diese Vorschläge wurden von der Deutschen Flugsicherung nicht akzeptiert und von der Fluglärmkommission abgelehnt. Ziel ist ein Flugroutensystem mit der insgesamt geringsten Lärmbelastung insbesondere für rheinland-pfälzische Gebietsteile.
Die Flugrouten werden vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung durch Rechtsverordnung festgelegt. Da die rheinland-pfälzische Landesregierung an der Festlegung der Flugverfahren nicht unmittelbar beteiligt ist und diese mit rechtlichen Mitteln weder beeinflussen noch verhindern kann, setzt sie sich verstärkt für eine Änderung der rechtlichen Grundlagen zur nachhaltigen Stärkung des Fluglärmschutzes ein.
In Anbetracht der mit dem Ausbau verbundenen Lärmbelastungen hat die rheinland-pfälzische Landesregierung im Übrigen angeregt, zumindest einen Teil der Nachtflüge vom Flughafen Frankfurt a. M. auf den Flughafen Hahn im Hunsrück zu verlagern.
Lärmschutzbereiche an Flugplätzen in Rheinland-Pfalz
Die Verordnungen sowie die entsprechenden Übersichtskarten und Detailkarten können auf der Homepage des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz eingesehen werden.
Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) grundlegend überarbeitet und an aktuelle Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung angepasst. Hierzu sind unter anderem die für die größeren zivilen und militärischen Flugplätze maßgeblichen Grenzwerte abgesenkt und das Verfahren für die Berechnung der Lärmbelastung überarbeitet worden.
Aufgrund des deutlich ausgeweiteten Umfangs der Lärmschutzbereiche müssen Flugplatzbetreiber in hochbelasteten Bereichen die erforderlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen an bereits bestehenden Wohnungen finanzieren, vor allem den Einbau von Schallschutzfenstern. Darüber hinaus können Ansprüche auf Entschädigungen bei Bauverboten und für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs bestehen. Zugleich werden der Neubau von Wohnungen und die Errichtung von sonstigen schutzbedürftigen Einrichtungen im näheren Flugplatzumland eingeschränkt. Dies soll das Entstehen künftiger Lärmkonflikte besser vorbeugen.
Auf der Basis des neugefassten FluLärmG sind in Rheinland-Pfalz die Auswirkungen des Luftverkehrs an den Flugplätzen Ramstein, Spangdahlem, Büchel und am Flughafen Frankfurt-Hahn ermittelt und die Lärmschutzbereiche berechnet worden.
Mit der Verkündung der Verordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz am 18. August 2016 sind diese am 19. August 2016 in Kraft getreten.