Integration von jungen Flüchtlingen in Ausbildung
Kriege, Verfolgung und Not führen weltweit zu einer steigenden Zahl von Flüchtlingen. Viele Frauen und Männer, die nach Deutschland geflohen sind, um Schutz und Frieden zu finden, werden hier dauerhaft oder für eine längere Zeit leben. Sie wollen arbeiten, um sich eine neue Zukunft aufzubauen. Die Aufnahme und die Versorgung bei der Ankunft sowie die Integration in Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft stellen eine große Herausforderung dar, die aber gleichzeitig auch Chancen für die wirtschaftliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz bietet. Unternehmen in Rheinland-Pfalz sind, um langfristig wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben, vor dem Hintergrund ihres Fachkräftebedarfs auch auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.
Wichtigste Zugangsvoraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sind der Spracherwerb und eine berufliche Qualifikation. Erfolg und Geschwindigkeit der Integration hängen von diesen Voraussetzungen ab. Viele Flüchtlinge verfügen derzeit noch nicht über die schulischen und beruflichen Qualifikationen, die der hiesige Arbeitsmarkt fordert. Eine berufliche Ausbildung eröffnet ihnen neue Perspektiven und Möglichkeiten. In der Integrationspolitik gehen daher Sprachförderung, Ausbildung und adäquate Beschäftigung Hand in Hand. Bereits während des Asylverfahrens sollen in Rheinland-Pfalz Sprachförderung, Kompetenzfeststellungen, erste berufliche Orientierung und Phasen praktischer Erprobung oder Praktika beginnen die duale Ausbildung vorzubereiten.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration stellt ein standardisierter und koordinierter Prozessablauf dar:
Die Beschreibung des Prozesses der Integration von Flüchtlingen in die berufliche Ausbildung soll eine Handlungsorientierung für die Arbeit der Kommunen und der haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vor Ort geben.
Mit der „Chancengarantie für junge Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz“ wird die Bereitschaft der rheinland-pfälzischen Wirtschaft aufgegriffen, durch das Bereitstellen von Praktika- und Ausbildungsplätzen jungen Flüchtlingen den Einstieg in die berufliche Ausbildung zu ermöglichen.
Der transparente Integrationsprozess ist die Vorbereitung und Hinführung junger Flüchtlinge, durch den Erwerb von Sprachkompetenzen, Kompetenzfeststellungen, Berufs-beratung, Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, an die berufliche Ausbildung.
Der Integrationsprozess wurde für drei Ziel- und Altersgruppen strukturiert und für vier Phasen in Tabellenform dargestellt. Die Prozessbeschreibung wird regelmäßig aktualisiert.
Textliche Erläuterungen zur transparenten Prozessbeschreibung.
Neu zugewanderte schulpflichtige Flüchtlinge (16 bis 18 Jahre)
Die Gruppe der neu zugewanderten schulpflichtigen 16-18 jährigen Flüchtlinge durchläuft in der Regel das Berufsvorbereitungsjahr mit 15-20 Wochenstunden Deutsch-Intensivkursen an den BBS mit dem Ziel, die Berufsreife zu erlangen.
Anerkannte Flüchtlinge (Beziehende von Leistungen nach dem SGB-II, 18 bis 35 Jahre)
Die Gruppe der 18-25 jährigen anerkannten Flüchtlinge (SGB-II-Leistungsbezieher mit Flüchtlingshintergrund), die für eine erfolgreiche Vermittlung in eine Ausbildung die Berufsreife benötigen, sollen über sprach- und berufsvorbereitende Maßnahmen wie ausbildungsbegleitende Hilfen der BA sowie Sprachkursen des BAMF für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt fit gemacht werden.
Neu zugewanderte Flüchtlinge (Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und mit guter Bleibeperspektive aus den Herkunftsländern Eritrea, Syrien, Irak, Iran, Somalia, 18 bis 35 Jahre)
Die Gruppe der neu zugewanderten jungen Asylbewerber und Geduldeten soll über die beiden Projekte „Kompetenzen erfassen, Chancen ergreifen“ und „Beschäftigungspilot“ erfasst und in den Vermittlungsprozess durch Übermittlung der Daten zur Arbeitsagentur integriert werden. Danach besteht die Möglichkeit der Teilnahme an den Integrations- und Sprachkursen und den berufsbezogenen Sprachkursen des BAMF.
Die empirische Studie identifiziert Hemmnisse im Vermittlungsprozess und zeigt Handlungsempfehlungen für erfolgreiche Strategien für die berufliche Integration junger Flüchtlinge auf. Im Rahmen der Untersuchung wurden 26 Interviews mit Unternehmen, Behörden, Flüchtlingen, Kammervertretern und weiteren ExpertInnen durchgeführt.
Die Ergebnisse in Kürze.
Die Zuständigkeit für die Arbeitsförderung richtet sich nach der Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Tabelle gibt Auskunft über die jeweiligen Zuständigkeiten für Beratung und Vermittlung, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III besteht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Berufliche Bildung - Coachs für betriebliche Ausbildung
Die Coachs für betriebliche Ausbildung bei den rheinland-pfälzischen Handwerkskammern kümmern sich um Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, eine Ausbildungsstelle zu bekommen, beraten und unterstützen sie bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz im Handwerk. Sie suchen Handwerksbetriebe für die Ausbildung dieser Jugendlichen zu gewinnen. Die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz, der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz ist modular aufgebaut.
Modul A sieht die Unterstützung von Jugendlichen und Betrieben zur Schaffung von Ausbildungsverhältnissen und die Hilfestellung für einen reibungslosen Verlauf und erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung durch den Coach vor.
Modul B sieht die intensive individuelle Betreuung von nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen und Erwachsenen bis 35 Jahre mit Migrations- oder Fluchthintergrund durch den Migrations- und Flüchtlingscoach vor.
Wesentliche Aufgaben
Wesentliche Aufgaben des Coachs sind: Bewerberorientierte Vermittlung vorrangig in Ausbildung, aber auch in Einstiegsqualifizierung; gezielte Akquise von Ausbildungsstellen für die von der Agentur für Arbeit zugewiesenen Teilnehmer; intensive Betreuung der Jugendlichen im Sinne von Coaching; Betreuung bei Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen; Unterstützung bei Stellenakquise; Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses; Konfliktmanagement und Begleitung während schwieriger Situationen in Ausbildung, um den Abbruch zu verhindern.