Innovationsförderung für Unternehmen

Für die Unternehmen sind Innovation – die Umsetzung aktueller Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik in marktgängige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen – ein zentraler Erfolgsfaktor für den langfristigen Unternehmenserfolg.

Für Rheinland-Pfalz sind Innovationen entscheidend dafür, Wohlstand und Arbeitsplätze auch in Zukunft sichern und ausbauen zu können. Denn Innovationen sind die Triebfeder für Investitionen, Produktivität und Beschäftigung. Sie tragen entscheidend dazu bei, die Zukunftsfähigkeit unserer Sozialsysteme zu sichern.

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Umsetzungsgeschwindigkeit technologischer Neuerungen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Die einzelbetrieblichen Innovationsförderprogramme des Landes unterstützen dabei als abgestuftes Instrumentenbündel zielgerichtet innovative, technologieorientierte Unternehmen von der Gründung über die Start Up- und Wachstums-Phase bis hin zur Festigung. Die Programme sind technologie- und branchenoffen gestaltet. Im Einzelfall wird die jeweils sinnvolle Bündelung von Instrumenten bis hin zu denen der allgemeinen Wirtschaftsförderung aktiv unterstützt.

Das Thema Technologietransfer in KMU adressieren insbesondere das Einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz - InnoTop - und das Technologieberatungsprogramm BITT. Im Programm InnoTop wurde das Fördermodul InnoStart neu eingeführt. Mit diesem Modul wird das Ziel verfolgt, kleine und mittlere Unternehmen durch niedrigschwellige Einstiegsprojekte anzuregen, mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu kooperieren, gegenseitiges Verständnis und Vertrauen aufzubauen und damit letztlich den Wissenstransfer zu verstärken.

Der Technologietransfer in Form von Spin-offs aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird unterstützt durch den Innovationsfonds Rheinland-Pfalz.

Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz - InnoTop

Mit dem Programm "InnoTop" werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in rheinland-pfälzischen Unternehmen gefördert, wenn es um die Entwicklung von Produkten oder Verfahren geht, die sich von routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien oder Herstellungsverfahren abheben und für deren Realisierung zunächst die Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten und/oder die Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten in neue Produkte oder neue Verfahren ansteht. Neu im Sinne des Förderprogramms sind Produkte oder Verfahren immer dann, wenn sie in der Europäischen Union noch nicht auf dem Markt sind. Soweit vor der FuE-Phase die Produkt- oder Verfahrensidee zunächst auf die grundsätzliche technische Machbarkeit hin untersucht werden soll, können auch für eine Vorstudie (Durchführbarkeitsstudie) Fördermittel bewilligt werden.

Bemessungsgrundlage der Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der technologischen Bedeutung des Vorhabens und der damit verbundenen technischen und finanziellen Realisierungsrisiken. Dabei wird unterschieden zwischen Vorhaben der industriellen Forschung (Gewinnung neuer Erkenntnisse und Fertigkeiten) oder Vorhaben der experimentellen Entwicklung (Umsetzung der Erkenntnisse in neue Produkte und Verfahren). Umfassen die mit dem Vorhaben verbundenen Tätigkeiten sowohl Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung als auch der industriellen Forschung, wird für die Festsetzung des Fördersatzes das gewogene Mittel angewandt. Priorität bei der Förderung haben Vorhaben, die eine stärkere volkswirtschaftliche Wirkung für Rheinland-Pfalz durch die Verwertung erwarten lassen.

Umfang der Förderung
Die Förderung berücksichtigt FuE-Kosten, die für die Realisierung des Vorhabens vom Antrag stellenden Unternehmen zu tragen sind. Im Einzelnen sind dies die Personalkosten (Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Erprobung), die Abschreibung für Instrumente und Ausrüstung, die innerhalb der Projektlaufzeit genutzt werden, Kosten für Fremdleistungen sowie Materialkosten für den Aufbau eines oder mehrerer Prototypen und deren Erprobung. Die Entwicklung kommerziell nutzbarer Prototypen kann in die Förderung einbezogen werden, wenn es sich bei dem Prototyp notwendigerweise um das kommerzielle Endprodukt handeln muss, da die Herstellung allein für Demonstrations- und Auswertungszwecke zu teuer wäre.

Konditionen
Bei Vorhaben der industriellen Forschung beträgt der maximal zulässige Fördersatz 80%; bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung maximal 60%. Die Höhe des nichtrückzahlbaren Zuschusses ist auf 500.000 EUR (bei Durchführbarkeitsstudien auf 37.500 EUR) begrenzt.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank (ISB). Informationen zur Antragstellung finden Sie über die Internetseite der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner im Ministerium:
Dirk Rosar
Telefon: 06131/16-2249
Dirk.Rosar(at)mwvlw.rlp.de

Klaus Henkel
Telefon: 06131/16-2146
Fax: 06131/16-172146
Klaus.Henkel(at)mwvlw.rlp.de

Stefanie Nauel
Telefon: 06131/16-2224
Stefanie.Nauel(at)mwvlw.rlp.de

 

Flyer InnoTop

 

 

 

Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen - InnoStart

Das Fördermodul "Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen - InnoStart" ist Teil des "Einzelbetrieblichen Innovations- und Technologieförderungsprogramm Rheinland-Pfalz - InnoTop". Mit dem Programmmodul "InnoStart" werden umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gefördert, die aufgrund der im Unternehmen fehlenden personellen und sächlichen Grundausstattung von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen erbracht werden sollen. Geförderte Vorhaben müssen spätestens zum Ende des 12. Monats nach Erlass des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein, um eine rasche Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in marktfähige Innovationen zu gewährleisten. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien oder Herstellungsverfahren betreffen, können nicht gefördert werden.

Umfang der Förderung
Gefördert werden können Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen erbracht werden.

Konditionen
Als förderfähige Ausgaben für FuE-Aufträge werden maximal 25.000,00 EUR anerkannt. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank (ISB). Informationen zur Antragstellung finden Sie über die Internetseite der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz: http://isb.rlp.de/de/wirtschaft/

Ansprechpartner im Ministerium:
Dirk Rosar
Telefon: 06131/16-2249
Dirk.Rosar(at)mwvlw.rlp.de

Klaus Henkel
Telefon: 06131/16-2146
Fax: 06131/16-172146
Klaus.Henkel(at)mwvlw.rlp.de

Stefanie Nauel
Telefon: 06131/16-2224
Stefanie.Nauel(at)mwvlw.rlp.de

 

 

 

Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen

Innovationen tragen entscheidend zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei. Oftmals fehlen jedoch gerade den kleinen und mittleren Betrieben entsprechend geschultes Fachpersonal sowie die finanziellen Mittel um innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Mit der Förderung von Hochschulabsolventen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge als Innovationsassistenten will das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau diese Unternehmen unterstützen und einen Anreiz für die betriebliche Forschung und Entwicklung schaffen.

Der Innovationsassistent bzw. die Innovationsassistentin soll dem Unternehmen durch seine bzw. ihre Kenntnisse auf speziellen technologischen Gebieten zu einem Innovationsschub verhelfen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Weitere Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie im Merkblatt bzw. in der aktuellen Verwaltungsvorschrift (siehe Download). Gerne beraten und unterstützen wir sie telefonisch oder

Ansprechpartner im Ministerium:

Michael Bretz
Telefon: 06131/16-2141
Michael.Bretz(at)mwvlw.rlp.de

Stefanie Nauel
Telefon: 06131/16-2224
Stefanie.Nauel(at)mwvlw.rlp.de

 

Dokumente zum Download:

Antragsunterlagen

VV I-Assistent

Merkblatt

Innovationsfonds

Der Innovationsfonds Rheinland-Pfalz stellt jungen technologieorientierten Unternehmen Wagniskapital in Form von offenen bzw. stillen Beteiligungen zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Das bereitgestellte Wagniskapital kann für die Entwicklung und Markteinführung von innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen eingesetzt werden. Damit wird die Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen verbessert und die finanzielle Voraussetzung für einen erfolgreichen Start von Technologieunternehmen geschaffen. Die hierfür vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Mittel werden aus dem Operationellen Programm "Wachstum durch Innovation" des Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Unternehmens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als sechs Jahre zurückliegen.

Bemessungsgrundlage der Förderung
Eine Beteiligung setzt voraus, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.

Umfang der Förderung
Die Beteiligung an einem Zielunternehmen hat eine Höchstgrenze von 1,0 Mio. EUR, die ggfs. auch in mehreren Finanzierungsrunden zur Verfügung gestellt werden.

Konditionen
Die Beteiligung kann als offene Beteiligung am Stammkapital/Grundkapital und als typisch stille Beteiligung erfolgen; stille und offene Beteiligungen sind kombinierbar. Die Tilgung erfolgt in einer Summe nach acht bis zehn Jahren (genaue Festlegung im Beteiligungsvertrag). Die Konditionsgestaltung für die stillen Beteiligungen erfolgt auf Basis der Due-Diligence des Ziel-Unternehmens im Rahmen der Risikobewertung, die zu einer Einordnung in Rating- und Besicherungsklassen führt.

Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank (ISB). Informationen zur Antragstellung finden Sie über die Internetseite der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz: www.isb.rlp.de/de/wirtschaft

Ansprechpartner im Ministerium:
Klaus Henkel
Telefon: 06131/16-2146
Fax: 06131/16-172146
Klaus.Henkel(at)mwvlw.rlp.de


Dirk Rosar
Telefon: 06131/16-2249
Dirk.Rosar(at)mwvlw.rlp.de

 

 

 

Programm zur Förderung von Beratungen zu Innovation und Technologietransfer Rheinland-Pfalz (BITT)

Im Rahmen des Beratungsprogramms für den Mittelstand werden Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz mit einem (nicht rückzahlbaren) Zuschuss gefördert. Fördergegenstand sind

  1. Beratungen Technologieorientierte Beratungen sowohl durch freie Bera­ter/Beratungsunternehmen als auch durch Hochschullehrer
  2. Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems bzw. Innovationsmanagementsystems
  3. Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben
  4. Inanspruchnahmen von Informationsvermittlungsstellen/Datenbankrecherchen Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk (für 1. - 3.) bzw. 500 € gesamt (für 4.). Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 EUR pro Tagewerk. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen und Beratungsart innerhalb von drei (Steuer-)Jahren.

Die Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.

Antragsannehmende Stelle ist die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer). Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden. Mit der Beratung kann begonnen werden, wenn eine Eingangsbestätigung oder der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.

Programm zur Förderung von Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (MITT)

Im Rahmen des Beratungsprogramms für den Mittelstand werden Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz mit einem (nicht rückzahlbaren) Zuschuss gefördert. Fördergegenstand sind Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 EUR pro Tagewerk. Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei (Steuer-)Jahren.

Die Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen. Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.

Externe Ansprechpartner:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Telefon: 06131-61720
Fax: 06131-6172-1199
Kontakt: isb(at)isb.rlp.de

Externer Link:
http://isb.rlp.de/de/wirtschaft/foerderfinder-assistent/?item=2

Innovationsförderung / Förderprogramme der ISB

Die landeseigene Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bietet als zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes ein breites Leistungsspektrum der Wirtschaftsförderung und Investitionshilfen an. Finanzierungsmittel können in Form von Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen, teilweise auch in Kombination, begeben werden.

Über das Markteinführungsprogramm können Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die Innovationen (Produkte oder Dienstleistungen) am Markt einführen, durch Bereitstellung einer stillen Beteiligung unterstützt werden. Die Beteiligungen werden projektbezogen gewährt und dienen der Finanzierung von Markteinführungsvorhaben, die von besonderer Bedeutung für die Unternehmen sind.

Die Technologieprämie „SUCCESS“ wird an Unternehmen vergeben, die große Anstrengungen in Forschung und Entwicklung investieren, mit neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen erfolgreich am Markt sind und so viele qualifizierte Arbeitsplätze schaffen und erhalten. Mit ihren Technologieprämien „SUCCESS“ stellt die ISB Unternehmen heraus, die mit ihrem Einsatz nicht nur ihren eigenen Betrieb fördern, sondern auch das Land Rheinland-Pfalz wirtschaftlich stärken und mit gutem Beispiel voran gehen.

Existenzgründer können über das Programm "Bürgschaft Direkt" bei Erfolg versprechenden Vorhaben eine Bürgschaftszusage zur Absicherung von Hausbankdarlehen beantragen. Für innovative Gründungsvorhaben mit einem höheren Kapitalbedarf können Beteiligungsmittel über die VC-Gesellschaften der ISB zur Verfügung gestellt werden.

www.isb.rlp.de/de/wirtschaft