Wettbewerb als zentrales Ordnungsprinzip der Wirtschaft
Wettbewerb ist einer der zentralen Ordnungsprinzipien einer marktwirtschaftlich orientierten Volkswirtschaft. Alle Marktteilnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass sie sich mit ihren Produkten und Leistungen einem fairen Wettbewerb stellen können. Wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe ist daher die Sicherung eines funktionierenden Wettbewerbs und die Unterbindung wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens. Dieses Ziel wird in Rheinland-Pfalz unter anderem durch die Arbeit der Landeskartellbehörde, die Umsetzung des Europäischen Beihilferechts und die Ausgestaltung des Vergaberechts verwirklicht.
Wettbewerbsschutz durch das Europäische Beihilferecht
Subventionen oder andere Vergünstigungen für einzelne Unternehmen oder Produktionszweige können den Wettbewerb in besonderem Maße verfälschen. Daher sind sie im europäischen Binnenmarkt grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es auch Beihilfen, die mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Die Kontrolle über staatliche Beihilfen liegt nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der ausschließlichen Zuständigkeit der Europäischen Kommission. Alle beihilferelevanten Fördervorhaben müssen bei der Europäischen Kommission angezeigt oder förmlich angemeldet werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist die Anlaufstelle in Rheinland-Pfalz für die europäische Beihilfenkontrollpolitik. Dazu gehört insbesondere die Veranlassung von Anmeldeverfahren, Anzeigen und die beihilferechtliche Begleitung aller Ressorts der Landesregierung und der rheinland-pfälzischen Kommunen bei der beihilfekonformen Ausgestaltung von einzelnen Fördermaßnahmen und -programmen sowie die Mitwirkung am europäischen Beihilfenrechtsetzungsprozess.
Ansprechpartner für das Beihilferecht
Iordanka Kunkel
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-2292
Iordanka.Kunkel(at)mwvlw.rlp.de
Sebastian Eitner
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131-16-2611
Sebastian.Eitner(at)mwvlw.rlp.de