Neue Wege für innerstädtische Netzwerke
"Neue Wege für innerstädtische Netzwerke - ein integrierter, sektorenübergreifender Ansatz zur Aktivierung der Privatinitiative"
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau strebt mit seiner Initiative der "Neuen Wege für innerstädtische Netzwerke" an, privates Kapital für die Innenstadtentwicklung zu erschließen.
Die Initiative verfolgt drei strategische Zielsetzungen:
1. Förderung innerstädtischer Netzwerke unter allen innenstadtrelevanten Akteuren
2. Aktivierung der Privatinitiative ggf. unter Bürgerbeteiligung
3. Sowie die mittelbare Handelsförderung durch Steigerung der Frequenz und der Attraktivität der Innenstadt.
Ausgangspunkt der Initiative ist die Erkenntnis, dass der sektorale Wirtschaftszweig Handel nur erfolgreich sein kann, wenn frühzeitig umfassend ein Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den innenstadtrelevanten Akteuren stattfindet, damit die Potentiale einer Innenstadt im Hinblick auf ihre Geschichte, Eigenarten, Stärken und Schwächen entwickelt und entfaltet werden können. Am Beginn eines solchen Prozesses steht die Frage nach der Identität der eigenen Stadt. Was ist es, was eine Stadt unverwechselbar macht? Was sind ihre besonderen Produkte und Dienstleistungen, die sie von anderen Städten maßgeblich positiv unterscheidet? Und stimmt diese lokale Identität mit dem Image, also der Außenwirkung für Dritte, überein? Dabei werden unter innenstadtrelevanten Akteuren alle diejenigen Personen und Vereinigungen verstanden, welche die Frequenz in der Innenstadt erhöhen und für die wirtschaftliche Entwicklung und das Erscheinungsbild bedeutsam sind. Dazu gehören Vertreter der Politik, Verwaltung, Immobilienwirtschaft, Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Gastronomie, Hotellerie, Tourismus und der Handel. Entscheidend ist, dass die jeweilige Branche von den Vorteilen der anderen Sektoren durch Kommunikation, Dialog und Wissens- und Erfahrungsaustausch profitiert. Dieser integrierte, sektorenübergreifende Vernetzungsprozess geht über einen "reinen" Stadtmarketingansatz hinaus. Er benötigt das Engagement vieler Bürger, die bereit sind, sich für ihre Innenstadt einzusetzen. Daher sind die "Neuen Wege für innerstädtische Netzwerke" zugleich ein Möglichkeit, neue Bürgerbeteiligungsmodelle zu erproben. Ergänzend kann am Ende der Bildung "Neuer innerstädtische Netzwerke" die Entwicklung und Einbeziehung "Regionaler Finanzprodukte" stehen, die es Bürgern und Investoren ermöglichen, in rechtssicheren Einzelzweckgesellschaften ihre finanziellen Mittel, ihr Wissen und Engagement einbringen zu können. Dabei ist die rechtliche Konstruktion der "Regionalen Finanzprodukte" abhängig von den jeweiligen Ergebnissen des innerstädtischen Vernetzungsprozesses.
Die Möglichkeiten der Strukturierung des privaten Kapitals für die Innenstadtentwicklung können Sie gerne der Rubrik Handel: Regionale Finanzprodukte und privates Kapital für die Innenstadtentwicklung entnehmen. Dort finden Sie auch die Machbarkeitsstudie der Technischen Universität Wien, die gemeinsam mit Rechtsanwälten von Norton Rose, Dr. Schiffer & Partner und Ernst & Young erstellt wurde. Näheres können Sie auch der beigefügten Präsentation der "Neuen Wege für innerstädtische Netzwerke" entnehmen. Der Prozess der "Neuen Wege für innerstädtische Netzwerke" ist kein kurzfristiger, der zu einfachen Erfolgen führt, sondern erfordert Kontinuität, Ausdauer und Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken aller innerstädtischen Akteure. Er ist aber zugleich eine Chance, Bürger aktiv zu beteiligen, die Innenstadt mit ihren vielfältigen Funktionen der Versorgung, Erholung und Entspannung zu stärken, die Idee der "Europäischen Stadt" wieder zu beleben und dadurch mittelbar den Handel als wesentlicher innerstädtischer Akteur zu stärken.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Download rechts zur Verfügung. Sollten Sie als Werbeverein, Zusammenschluss von Händlern, Kommune oder Bürgerinitiative an der Durchführung eines Projektes im Rahmen der neuen Wege für innerstädtische Netzwerke interessiert sein, so sind für die formlose Antragstellung folgende Unterlagen nötig:
1. Ausführliche Beschreibung des Projektkonzeptes
2. Detaillierter Kostenplan
3. Übersicht über die Finanzierung des Projektes
4. Erklärung der Stadtverwaltung, dass mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten des Projektes übernommen werden
5. Erklärung eines Gewerbevereines o.ä., dass mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten des Projektes übernommen werden
6. Erklärung, dass das Projekt bei Gewährung des Landeszuschusses insgesamt finanziert ist.
7. Darstellung, ob und inwieweit für einzelne Positionen des Kostenplans Umsatzsteuer nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar ist.
Für weitere Informationen können Sie auch gerne die in der Rubrik "Handel" aufgeführten Ansprechpartner kontaktieren.