Förderung über den Europäischen Sozialfond
Im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds 2014-2020 können die Hochschulen Fördermittel für den Ausbau berufsbegleitender einschließlich berufsintegrierter Studiengänge mit besonderer Ausrichtung auf beruflich qualifizierte Personen beantragen. Dabei können sowohl bestehende berufsbegleitende bzw. berufsintegrierte Studienangebote weiterentwickelt werden, als auch neue berufsbegleitende Studiengänge entwickelt und implementiert werden.
Gefördert werden sollen insbesondere folgende Module:
Modul 1: Anerkennungserfahren
Die Entwicklung, Umsetzung, Implementierung pauschaler Anerkennungsvereinbarungen zwischen Hochschulen und Bildungsträgern der beruflichen Bildung für berufsbegleitende Studienangebote.
Modul 2: Unterstützungsangebote für Berufsbegleitende Studiengänge
Die Entwicklung, Umsetzung und Implementierung von Unterstützungsangeboten für beruflich qualifizierte Personen in der Studieneingangsphase berufsbegleitender Studienangebote.
Modul 3: Neue Berufsbegleitende Studiengänge
Die Entwicklung und dauerhafte Umsetzung und Implementierung neuer berufsbegleitender Studienangebote mit spezifischer Ausrichtung auf Personen mit beruflicher Qualifikation, insbesondere durch Kombination mit den Modulen 1 und 2.