Studiengebührenfreiheit
In Rheinland-Pfalz ist das Erststudium gebührenfrei. Das heißt, dass ein erstes Bachelorstudium und ein erstes konsekutives Masterstudium gebührenfrei studiert werden können. Dies gilt unabhängig der dafür benötigten Studiendauer.
Die sogenannten Studienkonten wurden in Rheinland-Pfalz zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft. Restguthaben können nicht mehr genutzt werden.
Dennoch benötigen viele Studierende eine finanzielle Unterstützung, um das Studium und den Lebensunterhalt zu bewerkstelligen. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist die zentrale Fördermöglichkeit für Studierende. Daneben gibt es zahlreiche Stipendien und Fördermöglichkeiten, um das Studium zu finanzieren.
Weitere Unterstützung
Bei sozialen, gesundheitlichen und interkulturellen Schwierigkeiten bieten die Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz ein breites Angebot.