Zu den Kapiteln
1. Wehrkreise und (Wehr-)Wirtschaftsbezirke
Ab 1936 wurde im Deutschen Reich flächendeckend eine überwiegend geheime Organisation aufgebaut, die der Sicherstellung bestimmter Verkehrs- und Wirtschaftsleistungen im Kriegsfall dienen sollte. Diese Organisation erstreckte sich auch auf die Rheinprovinz, nachdem durch die Remilitarisierung der Rheinlande Rücksichten auf das Ausland nicht mehr genommen zu werden brauchten. Räumliche Grundlage dieser (kriegswirtschaftlichen) Sonderverwaltungen waren zunächst die Wehrkreise (beziehungsweise die diesen ganz oder teilweise entsprechenden Wehrwirtschaftsbezirke), die im Hinblick auf die Rheinprovinz (hier der Stand August 1939) folgenden Zuschnitt hatten (die rheinischen Gebiete sind in der folgenden Übersicht kursiviert):
Wehrkreis VI (Sitz Münster/Westf.) mit den Wehrersatzbezirken Münster, Dortmund, Düsseldorf, Köln
Provinz Westfalen (jedoch ohne die Landkreise Siegen und Wittgenstein), Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf, Köln, Osnabrück, und das Land Lippe; der rheinische Teil des Wehrkreises bildete den Wehrwirtschaftsbezirk VIb
Wehrkreis XII (Sitz Wiesbaden) mit den Wehrersatzbezirken Koblenz und Mannheim
Regierungsbezirke Koblenz, Trier, Wiesbaden (ohne Frankfurt am Main, Wetzlar, Dillkreis, Kreise Biedenkopf und Usingen, Obertaunuskreis), Land Hessen (Provinz Starkenburg, ohne Kreise Offenbach, Dieburg und Erbach); Land Bayern (nur Regierungsbezirk Speyer); Saarland; Land Baden (nur vom Landeskommissärbezirk Mannheim die Kreise Mannheim, Heidelberg, Mosbach und Sinsheim); ab Oktober 1941 auch die einem Chef der Zivilverwaltung unterstellten Gebiete Lothringen und Luxemburg
Geschäftsführende Behörden der wehrwirtschaftlichen Sonderverwaltungen waren zunächst im Grundsatz der Regierungspräsident in Düsseldorf für den Wehrwirtschaftsbezirk VI b und der Regierungspräsident in Wiesbaden für den Wehrwirtschaftsbezirk XII.
Eine grundlegende Veränderung der örtlichen Zuständigkeiten der Behörden der Kriegswirtschaftsverwaltung erfolgte mit Wirkung vom 1.12.1942 durch die Verordnung über die Reichsverteidigungskommissare und die Vereinheitlichung der Wirtschaftsverwaltung vom 17.11.1942 (RGBl. 1942 I, S. 649). Hierdurch wurden die Grenzen der Reichsverteidigungsbezirke und der Wirtschaftsbezirke neu geschnitten. Grundlage des neuen Zuschnitts waren fortan die NSDAP-Gaue. Für die Rheinprovinz ergaben sich folgende Wirtschaftsbezirke:
Wirtschaftsbezirk Niederrhein [NSDAP-Gaue Düsseldorf und Essen]
Gebietsumfang: Regierungsbezirk Düsseldorf
Geschäftsführende Behörde der Wirtschaftsverwaltung usw.: Der Regierungspräsident in Düsseldorf
Wirtschaftsbezirk Köln-Aachen [NSDAP-Gau Köln-Aachen]
Gebietsumfang: Regierungsbezirke Köln und Aachen
Geschäftsführende Behörde der Wirtschaftsverwaltung usw.: Der Regierungspräsident in Köln
Wirtschaftsbezirk Moselland [NSDAP-Gau Moselland]
Gebietsumfang: Regierungsbezirke Koblenz und Trier
Geschäftsführende Behörde der Wirtschaftsverwaltung usw.: Der Regierungspräsident in Koblenz
Wirtschaftsbezirk Westmark [NSDAP-Gau Westmark]
Gebietsumfang: Westmark
Geschäftsführende Behörde der Wirtschaftsverwaltung usw.: Der Reichsstatthalter in der Westmark, Saarbrücken
Die Mehrzahl der Sonderbehörden hatte über das Kriegsende 1945 hinaus Bestand. So entwickelte sich aus der Organisation der Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) die staatliche, später teils kommunale Straßenverkehrsverwaltung, Wirtschafts- und Ernährungsämter wurden weiterhin benötigt, um den Mangel der Nachkriegsjahre zu verwalten.
2. Bevollmächtigte für den Nahverkehr (Nbv)
Die erste (allerdings mit großer Geheimhaltung) institutionalisierte Sonderverwaltung war die der Bevollmächtigten für den Nahverkehr. Zum 1.10.1936 wurden durch den Reichs- und Preußischen Minister des Innern und den Reichs- und Preußischen Verkehrsminister bei bestimmten Mittelbehörden in jedem Wehrkreis, im Regelfall bei den am Sitz des Wehrkreisverwaltung ansässigen Ober- oder Regierungspräsidenten oder Zentralbehörden der Länder, ein Bevollmächtigter für den Nahverkehr (Nbv) eingesetzt. Diesen – zunächst auch als „Außenstellen des Reichs- und Preußischen Verkehrsministers“ bezeichnet – oblag unter anderem „im Ernstfall“ (also Krisen- beziehungsweise Kriegsfall) „die einheitliche Lenkung der noch vorhandenen Straßenverkehrsmittel“. Da die Nbv (auch) als Mobilmachungsstellen fungierten, unterlag ihre Einrichtung und Organisation strikter Geheimhaltung, die bis heute der Erforschung der Nbv-Organisation nicht förderlich ist. Nachgeordnete Behörden in den Stadt- und Landkreisen waren die bei den Oberbürgermeistern beziehungsweise Landräten sukzessive eingesetzten Fahrbereitschaftsleiter. Für die Rheinprovinz zuständig waren die Nbv bei den Regierungspräsidenten in Düsseldorf und Wiesbaden.
Der beim Regierungspräsidenten Düsseldorf eingesetzte Nbv Düsseldorf war zwischen 1936 und 1943 für die Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf, Köln, den Landkreis Recklinghausen und die Stadtkreise Recklinghausen, Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen aus dem Regierungsbezirk Münster, die Landkreise Unna, Iserlohn, Olpe, Altena, den Ennepe-Ruhr-Kreis, die Stadtkreise Hamm, Lünen, Dortmund, Iserlohn, Lüdenscheid, Bochum, Wattenscheid, Witten, Herne, Castrop-Rauxel, Wanne-Eickel und Hagen aus dem Regierungsbezirk Arnsberg zuständig. Diese ungewöhnliche Grenzziehung, die bis 1943 Bestand hatte, diente dazu, das Ruhrgebiet als einheitliches Verkehrsgebiet behandeln zu können. Der Nbv Düsseldorf firmierte als: „Der Regierungspräsident Düsseldorf – Bevollmächtigter für den Nahverkehr – “.
Der Nbv Wiesbaden war für das gesamte Gebiet des Wehrkreises XII zuständig (allerdings erstreckte sich die Erweiterung des Wehrkreises ab Oktober 1941 durch die einem Chef der Zivilverwaltung unterstellten Gebiete Lothringen und Luxemburg nicht mehr auf die Nbv-Organisation. Der Nbv Wiesbaden firmierte als: „Der Regierungspräsident Wiesbaden – Bevollmächtigter für den Nahverkehr– “.
Die oben erwähnte Verordnung über die Reichsverteidigungskommissare und die Vereinheitlichung der Wirtschaftsverwaltung vom 17.11.1942 blieb nicht ohne Auswirkungen auf die Nbv-Organisation. Der Reichsverkehrsminister umschrieb durch Durchführungsverordnung vom 30.3.1943 die Grenzen der Nbv-Bezirke neu. Hiernach hatten ab 1.4.1943 die Nbv in der Rheinprovinz folgende räumliche Zuständigkeiten:
Nbv Düsseldorf
Der Regierungspräsident – Bevollmächtigter für den Nahverkehr –
Bezirk: Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln und Aachen [NSDAP-Gaue Essen, Düsseldorf, Köln-Aachen]
Nbv Koblenz
Der Regierungspräsident – Bevollmächtigter für den Nahverkehr –
Bezirk: Regierungsbezirke Koblenz und Trier, CdZ-Gebiet Luxemburg [Gau Moselland]
Nbv Saarbrücken
Der Reichsstatthalter in der Westmark und Chef der Zivilverwaltung in Lothringen – Bevollmächtigter für den Nahverkehr –
Bezirk: Westmark, CdZ-Gebiet Lothringen [NSDAP-Gau Westmark]
Nach der Aufhebung der Betreuung des gesamten Ruhrgebiets durch den Nbv Düsseldorf im April 1943 wurde zur Sicherstellung eines „überbezirklichen Ausgleich[s] in den Nbv-Bezirken Münster und Düsseldorf“, besonders im Verbandsgebiet des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk, am 29.7.1943 ein „Sonderreferat Ruhrgebiet“ des Reichsverkehrsministers mit Sitz in Essen eingerichtet.
Das Sonderreferat hatte die folgenden Aufgaben:
-
Bearbeitung beziehungsweise Mitbearbeitung von Gesamtverkehrsfragen des rheinisch-westfälischen Industriegebiets sowie zusammenfassende Behandlung der dieses Gebiet betreffenden Angelegenheiten;
-
zwischenbezirklicher Ausgleich der Straßenverkehrsmittel und -einrichtungen in den Nbv-Bezirken Düsseldorf und Münster sowie Verfügung über die aus dem Reichsausgleich diesem Gebiet zur Verfügung gestellten materiellen und personellen Hilfsmittel;
-
zusammenfassende Lenkung der den Gruppenbetriebsleitungen (der Straßenbahn- oder Kraftomnibus-Betriebe) übertragenen Aufgaben.
Sitz des Sonderreferats war die Reichsbahndirektion Essen. Das Sonderreferat wurde Ministerialrat Enno Müller vom Reichsverkehrsministerium übertragen, der als früherer Nbv Düsseldorf mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut war.
3. Bezirkswirtschaftsämter (April 1941: Landeswirtschaftsämter)
Bereits 1934 wurden (unter strikter Geheimhaltung) bei den höheren Verwaltungsbehörden (in Preußen in der Regel bei den Oberpräsidenten, in der Rheinprovinz auch beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf) „Statistische Abteilungen“ des Reichswirtschaftsministeriums errichtet. Zweck dieser Dienststellen war auch hier die wirtschaftliche Vorbereitung für den Krisen- oder Kriegsfall. In der Folgezeit entwickelten sich diese zu förmlichen Außenstellen des Reichswirtschaftsministeriums, ergänzt durch vergleichbare Dienststellen anderer Reichsministerien. Durch Runderlass vom 16.8.1938 wurden diese Dienststellen zu einer „Wehrwirtschaftlichen Abteilung“ bei ihrer jeweiligen Stammbehörde zusammengefasst, die zugleich die Aufgaben eines „Führungsstabes Wirtschaft“ wahrnehmen sollte. Für die Rheinprovinz waren die Wehrwirtschaftlichen Abteilungen (Abteilungen IV) bei den Regierungspräsidenten in Düsseldorf für den Wehrwirtschaftsbezirk VIb und Wiesbaden für den Wehrwirtschaftsbezirk XII zuständig.
Aus diesen Wehrwirtschaftlichen Abteilungen gingen die durch § 3 der Verordnung über die Wirtschaftsverwaltung vom 27.8.1939 (RGBl. 1939 I, S. 1495, i.d.F. der VO zur Änderung der VO über die Wirtschaftsverwaltung vom 28.11.1939, RGBl. 1939 I, S. 2315) in den Wehrwirtschaftsbezirken „zur einheitliche[n] Ausrichtung und Lenkung aller wirtschaftlichen Maßnahme“ Bezirkswirtschaftsämter bei bestimmten Verwaltungsbehörden errichtet. Die Mitteilung (mit einer Übersicht) über die errichteten Bezirkswirtschaftsämter erfolgte durch Runderlass des Reichswirtschaftsministers vom 23.10.1939 (Reichswirtschaftsministerialblatt [RWiMBl.] 1939, S. 560). Die Bezirkswirtschaftsämter führten gemäß Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 3.4.1941 (RWiMBl. 1941, S. 65) die Bezeichnung Landeswirtschaftsämter. Gemäß der Verordnung vom 17.11.1942 (RGBl. 1942 I, S. 649) erstreckte sich die Zuständigkeit der Landeswirtschaftsämter ab 1.12.1942 auf die den Reichsverteidigungsbezirken (= Parteigauen) entsprechenden Wirtschaftsbezirke. Nachgeordnete Dienststellen der Bezirks- beziehungsweise Landeswirtschaftsämter in den Land- und Stadtkreisen waren die bei den Landräten oder Oberbürgermeistern errichteten Wirtschaftsämter.
a) Bezirkswirtschaftsämter Oktober 1939–März 1941, Landeswirtschaftsämter April 1941–November 1942
Wehrwirtschaftsbezirk/Wirtschaftsbezirk VIb
Bezeichnung der Behörde: Der Regierungspräsident – Bezirkswirtschaftsamt –, Düsseldorf
Wehrwirtschaftsbezirk/Wirtschaftsbezirk XII
Bezeichnung der Behörde: Der Regierungspräsident – Bezirkswirtschaftsamt –, Wiesbaden
[bis Juni 1940 außerdem:]
Reichskommissar für die Saarpfalz – Außenstelle des BWA für den Wehrwirtschaftsbezirk XII –, Kaiserslautern
Wehrwirtschaftsbezirk/Wirtschaftsbezirk Saarpfalz (ab Juni 1940)
Der Reichskommissar für die Saarpfalz – Bezirkswirtschaftsamt –, Sitz: Kaiserslautern
Wehrwirtschaftsbezirk/Wirtschaftsbezirk Moselland (ab März 1941)
Der Regierungspräsident – Landeswirtschaftsamt –, Koblenz
b) Landeswirtschaftsämter Dezember 1942–1945
Wirtschaftsbezirk Niederrhein
Der Regierungspräsident in Düsseldorf – Landeswirtschaftsamt –
Wirtschaftsbezirk Köln-Aachen (ab 1.4.1943)
Der Regierungspräsident in Köln - Landeswirtschaftsamt –
Wirtschaftsbezirk Moselland
Der Regierungspräsident in Koblenz – Landeswirtschaftsamt –
Wirtschaftsbezirk Westmark
Der Reichsstatthalter in der Westmark – Landeswirtschaftsamt – in Saarbrücken
4. Provinzialernährungsämter beziehungsweise (ab 1.12.1942) Landesernährungsämter 1939–1945
Die Ernährungsämter waren der zweite Strang der im August 1939 errichteten kriegswirtschaftlichen Sonderverwaltungen. Im Gegensatz zu den übrigen Zweigen dieser Sonderverwaltungen waren die Provinzialernährungsämter (außerhalb Preußens bereits 1939 Landesernährungsämter) nicht für einen Wehrwirtschaftsbezirk, sondern das Gebiet einer preußischen Provinz beziehungsweise eines außerpreußischen Landes zuständig. Ein Provinzial- beziehungsweise Landesernährungsamt bestand aus zwei Abteilungen: die Abteilung A wurde bei der Hauptabteilung III der jeweiligen Landesbauernschaft die Abteilung B bei den Obersten Landesbehörden beziehungsweise den Oberpräsidenten errichtet. Für die Rheinprovinz war die Abteilung A des Provinzialernährungsamts bei der Landesbauernschaft in Bonn, die Abteilung B beim Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Koblenz (noch 1939 als Außenstelle des Oberpräsidenten nach Essen verlegt) angesiedelt. Ab 1.12.1942 führten die Provinzialernährungsamter auch in Preußen die Bezeichnung Landesernährungsamt. Nachgeordnete Dienststellen des Provinzialernährungsamtes in den Kreisen waren die Ernährungsämter Abteilung A bei den Kreisbauernschaften, die Ernährungsämter Abteilung B bei den Landräten/Oberbürgermeistern. Im Mai 1943 wurde der Sitz der Abteilung B des Landesernährungsamts Rheinland von Essen nach Köln verlegt. Nach Errichtung einer eigenen Landesbauernschaft Moselland im November 1943 gingen für diesen Wirtschaftsbezirk die Aufgaben der Abteilung A auf diese Landesbauernschaft über, während die Abteilung B von dem Regierungspräsidenten in Koblenz wahrgenommen wurde.
5. Forst- und Holzwirtschaftsämter
Die Forst- und Holzwirtschaftsämter waren die dritte im August 1939 errichtete Sonderverwaltung. Für die Rheinprovinz zuständig waren das (bis Ende 1941 sich auf den gesamten Wehrkreis VI, danach auf dessen rheinischen Teil erstreckende) Forst- und Holzwirtschaftsamt beim Regierungspräsidenten Düsseldorf, im Übrigen das Forst- und Holzwirtschaftsamt bei dem Regierungspräsidenten in Wiesbaden. Im Juni 1943 wurde für die bislang dem letzteren unterstehenden Regierungsbezirke Koblenz und Trier ein neues Forst- und Holzwirtschaftsamt bei dem Regierungspräsidenten in Koblenz errichtet.
6. Reichsverteidigungskommissare
„Zur einheitlichen Steuerung der zivilen Reichsverteidigung“ wurde durch VO vom 1.9.1939 (RGBl. 1939 I, S. 1565) für jeden Wehrkreis ein Reichsverteidigungskommissar eingesetzt. Die Reichsverteidigungskommissare saßen am Sitz des Wehrkreiskommandos; sie hatten ihre Geschäfte „ausschließlich mit Hilfe des behördlichen Apparats“ bestimmter Dienststellen zu führen. Diese waren im Wehrkreis VI (Sitz Münster) war das Oberpräsidium der Provinz Westfalen, im Wehrkreis XII der Regierungspräsident in Wiesbaden. Zu Reichsverteidigungskommissaren ernannt wurden für den Wehrkreis VI der rheinische Oberpräsident und Gauleiter von Essen Josef Terboven (bis 20.2.1942, dann der Gauleiter Köln-Aachen, Josef Grohé), für den Wehrkreis XII der Reichsstatthalter in Hessen und Gauleiter des Gaus Hessen-Nassau, Jakob Sprenger. Im ersten Kriegsjahr endete die Zuständigkeit der Reichsverteidigungskommissare an der Grenze des westlichen so genannten „innerdeutschen Operationsgebiets“, in dem zwischen August 1939 und Juni 1940 der Oberbefehlshaber des Heeres durch die Armeeoberbefehlshaber die vollziehende Gewalt ausübte.
Mit Wirkung vom 1.12.1942 wurde der Zuschnitt der Reichsverteidigungsbezirke grundlegend geändert. Grundlage der Bezirke waren fortan nicht mehr die Wehrkreise, sondern die Parteigaue. In der Rheinprovinz gab es fortan vier Reichsverteidigungsbezirke: Essen und Düsseldorf (geschäftsführende Behörde jeweils der Regierungspräsident in Düsseldorf), Köln-Aachen (geschäftsführende Behörde der Regierungspräsident in Köln), Moselland (geschäftsführende Behörde der Regierungspräsident in Koblenz), Westmark (geschäftsführende Behörde der Reichsstatthalter in der Westmark, Saarbrücken).
7. Quellen
Archivalien des Landesarchivs NRW, Abteilung Westfalen (Oberpräsident der Provinz Westfalen) und Rheinland (Regierung Düsseldorf) sowie des Bundesarchivs (Bestände R 2 Reichsverkehrsministerium und R1501 Reichsministerium des Innern).
8. Literatur
Facius, Friedrich, Wirtschaft und Staat. Die Entwicklung der staatlichen Wirtschaftsverwaltung in Deutschland vom 17. Jahrhundert bis 1945, Boppard 1959.
Leesch, Wolfgang, Die Verwaltung der Provinz Westfalen 1815–1945. Struktur und Organisation, 2. Auflage, Münster 1993.
Lilla, Joachim, Die Bevollmächtigten für den Nahverkehr (Nbv) und ihre nachgeordneten Dienststellen in Österreich 1938 bis 1945, in: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46 (1998), S. 147–188.
Lilla, Joachim, Leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger in Westfalen und Lippe (1918 bis 1945/46). Biographisches Handbuch, Münster 2003.
Romeyk, Horst, Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914–1945, Düsseldorf 1985.
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Lilla, Joachim, Die Organisation der kriegswirtschaftlichen Sonderverwaltungen und der Reichsverteidigung im Rheinland (1936/1939 bis 1945), in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/die-organisation-der-kriegswirtschaftlichen-sonderverwaltungen-und-der-reichsverteidigung-im-rheinland-19361939-bis-1945/DE-2086/lido/57d1339870b7d6.64059227 (abgerufen am 20.08.2024)