Auf den folgenden Seiten informiert die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde Sie über ihre Organisation. 
Die Satzung finden Sie hier.

Die Anbindung der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde (GRhG) an das LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte ist nach Maßgabe der geschlossenen Fördervereinbarung zum 1.1.2019 erfolgt.

 

Vorstand

Der Vorstand ist das Leitungsgremium der Gesellschaft und vertritt sie nach außen. Er besteht aus zehn Personen. Der/die Vorsitzende wird auf drei Jahre von der Mitgliederversammlung in sein/ihr Amt aus dem Kreis der ordentlichen und geborenen ordentlichen Mitglieder, Stifter und Patrone der Gesellschaft gewählt. Sechs ehrenamtlich tätige Mitglieder des Vorstands werden auf drei Jahre von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder, Stifter und Patrone der Gesellschaft gewählt. Dem Vorstand gehören ferner je ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in des Landschaftsverbandes Rheinland sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland an.

 

Wissenschaftlicher Beirat

Der Vorstand kann ordentliche Mitglieder der Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss in einen Wissenschaftlichen Beirat berufen, der bis zu 40 Mitglieder umfassen kann. Der Wissenschaftliche Beirat wird einmal im Jahr durch den Vorstand einberufen und berät den Vorstand hinsichtlich bestehender und neuer wissenschaftlicher Vorhaben.

 

 

Mitglieder

Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde besteht aus Stiftern, Patronen und Mitgliedern. Ein Eintritt in die Gesellschaft ist nicht möglich. Die Mitglieder sind stets Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiete der rheinischen Geschichte oder auf verwandten Gebieten und werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Gesellschaft in ihren Hauptversammlungen ernannt. Alle Mitglieder der Gesellschaft haben ein Vorschlagsrecht. Die Mitglieder werden zur jährlichen Hauptversammlung eingeladen und haben dort Stimmrecht. Dort entscheiden sie über weitere Zuwahlen, Satzungs- und Geschäftsfragen. Die Mitglieder sind meist auch Bearbeiter einzelner Editionsprojekte und tragen die Arbeit der Gesellschaft, die im Rheinischen Raum als Historische Kommission für das Rheinland fungiert. 

 

Teaser Stifter u Patrone

Stifter & Patrone

In der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde gibt es die Institutionen des Stifters und des Patrons. Beide unterstützen die Ideen und Forschungsprojekte der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde und zahlen zu diesem Zweck einen bestimmten Geldbetrag. Die Höhe des einzuzahlenden Betrages wird von der Hauptversammlung festgelegt. Er beträgt aktuell 1.600 Euro (Stifter) und 100 Euro (Patrone). Regelmäßige Publikationen der Gesellschaft erhalten Stifter unentgeltlich, bei außergewöhnlichen Publikationen der Gesellschaft legt der Vorstand einen Preis für Stifter fest. Stifter und Patrone werden zur jährlichen Hauptversammlung eingeladen und haben dort Stimmrecht. Beim Stifter/Patron muss es sich nicht um eine natürliche Person handeln; auch eine Stadt kann diese Funktion beispielsweise ausfüllen.