Zu den Kapiteln
Frenken durchlief eine exzellente Laufbahn im preußischen Justizdienst, die ihn bald in die Führungsriege des preußischen Justizministeriums aufrücken ließ. Aus dieser Stellung wechselte er kurz vor dem Ersten Weltkrieg als Leiter der Justizverwaltung in das Ministerium von Elsass-Lothringen, das politisch unruhige Reichsland. Anscheinend schloss seine Laufbahn mit dem Amt des Oberlandesgerichtspräsidenten in Köln ab, doch politische Erwägungen beriefen den erfahrenen Juristen 1925 noch für ein knappes Jahr in das Amt des Reichsjustizministers.
Joseph Frenken wurde am 27.9.1854 in Löcken (heute Gemeinde Waldfeucht) als Sohn eines katholischen Kreisphysikus und Sanitätsrats geboren. Nach dem Besuch eines Gymnasiums studierte er Rechtswissenschaften in Marburg, Göttingen und Bonn: Nach dem ersten Staatsexamen vor dem Appellationsgerichtshof (1879 Oberlandesgericht) Köln leistete er im Bezirk dieses Gerichts seinen Vorbereitungsdienst. 1880 wurde er in Marburg mit einer Dissertation „Über die consuetudo erronea und irrationabilis" zum Dr. iur. promoviert. Nach der Großen juristischen Staatsprüfung wurde er am 19.9.1883 zum Gerichtsassessor ernannt, 1884 vorübergehend der Staatsanwaltschaft in Trier zugewiesen, ab 1885 der Staatsanwaltschaft in Köln. Dort wurde er am 29.5.1889 zum Staatsanwalt beim Landgericht Köln ernannt, wechselte am 1.5.1893 an die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Köln, wo er am 21.3.1898 zum Staatsanwaltschaftsrat befördert wurde.
Frenken war seit 1896 mit Maria Eleonore von Meer verheiratet, mit der er sieben Kinder hatte. 1899 wurde er als Hilfsarbeiter vorübergehend in das Preußische Justizministerium einberufen und am 5.2.1900 zum Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht in Celle ernannt. Diese Stelle trat er allerdings nicht an, stattdessen wurde ihm am 25.7.1900 eine Planstelle als Geheimer Justizrat und Vortragender Rat im Preußischen Justizministerium übertragen (einem heutigen Ministerialrat entsprechend), ab 18.3.1904 als Geheimer Oberjustizrat. Am 30.3.1913 wurde er Direktor (Ministerialdirektor) und Leiter der Abteilung III (Strafsachen, Gefängniswesen) des Ministeriums unter Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Rang der Räte 1. Klasse. In diesem Wirkungskreis blieb er aber nur knapp ein Jahr, denn schon im Februar 1914 wurde er Unterstaatssekretär und Vorstand der Ministerialabteilung für Justiz und Kultus im Ministerium von Elsass-Lothringen, der obersten Verwaltungsbehörde des Reichslandes, das einem Staatssekretär als ständigem Vertreter des kaiserlichen Statthalters für den Bereich seiner ministeriellen Befugnisse unterstand. Zugleich gehörte Frenken vom 25.4.1914 bis 19.10.1916 dem Bundesrat als Stellvertretender Bevollmächtigter für Elsass-Lothringen an. In diese Zeit fiel unter anderem die Bewältigung der für die Innenpolitik des Reichslandes katastrophalen „Zabern-Affäre" und die Organisation der sensiblen Verhältnisse angesichts des Krieges mit dem benachbarten Frankreich in den ersten Kriegsjahren. Am 1.10.1916 wurde Frenken Präsident des Oberlandesgerichts Köln. In dieser Stellung hatte er unter anderem mit den verschiedenen Problemen zu tun, die sich für die Justizverwaltung aus der Rheinlandbesetzung ab 1918 ergaben. Zum 1.7.1922 trat er nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
Der Ruhestand fand am 15.1.1925 eine Unterbrechung, als er als parteiloser - allerdings als Vertrauensmann des Zentrums geltender - Minister in das erste Kabinett von Reichskanzler Hans Luther berufen wurde. Neben dem Reichsjustizministerium wurde er noch mit der Leitung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete beauftragt. Frenken setzte sich engagiert für die Verbesserung der schwierigen Verhältnisse in den besetzten Zonen ein, war in der Reichsregierung aber auch einer der schärfsten Gegner der deutschen Sicherheitsinitiative und des Locarnopakts. Aus eigenem Antrieb, nicht gezwungen durch Partei- und Fraktionsbeschlüsse, trat er am 21.11.1925 von seinen Ämtern zurück, weil er im Ergebnis dieser Konferenz die erneute freiwillige Anerkennung des Vertrages von Versailles zu sehen glaubte. Er lebte fortan in Köln, wo er seit November 1921 als neunter Präsident des Zentral-Dombau-Vereins fungierte. Er starb am 10.11.1943 in Köln und wurde auf dem Friedhof Melaten begraben.
Quellen
Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik: Die Kabinette Luther I und II (1925/26), bearb. von Karl-Heinz Minuth, Boppard 1977.
Werke
Über die consuetudo erronea und irrationabilis, Diss. iur. Marburg 1880.
Literatur
Dienstlaufbahn der Preußischen Richter und Staatsanwälte, bearb. im Bureau des Preußischen Justizministeriums, Berlin 1902; 2. Auflage, Berlin 1905; 3. Auflage, Berlin 1909; 4. Auflage, Berlin 1913.
Fischbach, Oscar, Das öffentliche Recht des Reichslandes Elsaß-Lothringen, Tübingen 1914.
Kosch, Wilhelm, Biographisches Staatshandbuch. Lexikon der Politik, Presse und Publizistik, fortgeführt von Eugen Kuri, Band 1, Bern [u. a.] 1963, S. 350 [mit falschem Sterbedatum 1945].
Romeyk, Horst, Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914–1945, Düsseldorf 1985.
Online
Die ehemaligen Präsidenten des ZDV (Biographische Informationen auf der Homepage des ZDV). [Online]
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Lilla, Joachim, Joseph Frenken, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/joseph-frenken/DE-2086/lido/57c6bf60071028.02166009 (abgerufen am 19.08.2024)