Datenschutz-Grundverordnung
Nicht nur die Unternehmen, Behörden und Institutionen sind verpflichtet, die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt zu haben, sondern auch alle Vereine, einschließlich der gemeinnützigen, nicht eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereine. Angefangen vom Mitgliedsantrag über Einladungen zu Veranstaltungen oder Mitgliederversammlungen bis hin zum Internetauftritt eines Vereins – im Vereinsleben gibt es viele Szenarien, in denen personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum oder Geschlecht verarbeitet werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat die 10 wichtigsten Hinweise für Vereinsvorstände und andere Personen, die mit dem Datenschutz in Vereinen befasst sind, in einer Handreichung zusammengestellt. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen und Mustervorlagen, die Sie für Ihre Arbeit nutzen können.
www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/vereine
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat zudem eine Liste häufig gestellter Fragen zum Datenschutz in Vereinen nebst dazugehöriger Antworten zusammengestellt.
Sie ist ebenfalls abrufbar unter: www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/vereine