Hier finden Sie die aktuellen Öffentlichkeitsbeteiligungen in der Bauleitplanung

Öffentlichkeitsbeteiligungen

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen 


Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben "Änderung Eisenbahnüberführung Nistertal":

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG, Regionalbereich Mitte (Vorhabenträgerin), vom 20.12.2022 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten bzw. Gemeinden  beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 12.04.2023 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg, Zimmer 210 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahmezeiten sowie weitere Details entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden, vollständigen Bekanntmachungstext. Die Planunterlagen können Sie online auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamtes einsehen.

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Ortsgemeinde Hahn b. M.

2. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplanes „Flur 1, 2 u. 8“:

Der Bebauungsplan „Flur 1, 2 und 8“ wurde bisher im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 ist § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) mit Unionsrecht unvereinbar und somit nicht anwendbar. Der Gemeinderat beschloss daraufhin in seiner Sitzung vom 12.10.2023, die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Flur 1, 2 und 8“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufzustellen. Der Rat erkannte den vorliegenden Bebauungsplanentwurf an und bestimmte, dass die frühzeitigen Beteiligungen durchzuführen sind. 

Hintergrund der 2. Änderung ist die Erweiterung des Plangebietes um ein Außenbereichsgrundstück für die Wohnbebauung. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand, nördlich des Mühlenwegs, welcher der Erschließung dient. 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Flur 1, 2 und 8“ besteht aus der Planzeichnung, den Textfestsetzungen, der Begründung und einem Umweltbericht mit Grünordnung. Die aktuellen Planunterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden in der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 210, 56470 Bad Marienberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr sowie Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) möglich. Im vorgenannten Zeitraum der Auslegung kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern bzw. diese mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in erörtern. 

Die Planunterlagen sowie der vollständige Bekanntmachungstext stehen außerdem nachfolgend zur Einsicht und zum Download bereit:

Bekanntmachung:

Planunterlagen:


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