Datenschutz – Der Umgang mit Daten und das persönliche Recht auf Selbstbestimmung

Jede Person hat ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen. Aufgabe des Datenschutzes ist es daher, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung zu beachten.

Bei den personenbezogenen Daten handelt es sich um sämtliche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Beispiele hierfür können allgemeine Personendaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.), Onlinedaten wie IP-Adressen oder Standortdaten sowie weitere Daten, die einen direkten oder indirekten Bezug zu einer Person herstellen, sein.

Grundsätzlich ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur erlaubt, wenn es ein Gesetz zulässt oder erfordert oder wenn die betroffene Person eine Einwilligung erteilt hat. Mit der Verarbeitung sind sämtliche Verfahren wie z. B. das Erheben, die Speicherung, die Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung, das Löschen oder die Vernichtung dieser Daten gemeint.

Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) bestimmt in § 5, dass es den bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen untersagt ist, diese unbefugt zu verarbeiten (Datengeheimnis). Hieraus folgt, dass es Ihnen nur gestattet ist, personenbezogene Daten in dem Umfang und in der Weise zu verarbeiten, wie es zur Erfüllung der Ihnen übertragenen Aufgabe erforderlich ist.

Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften können rechtliche Folgen haben.
Die Verpflichtungserklärung gemäß § 5 muss schriftlich erfolgen und die Verpflichtung zum Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort.

Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (OVB 3/2018) sowie die Durchführungsverordnung zum Gesetz (OVB 8/2018) wurden im Oberhirtlichen Verordnungsblatt (OVB) veröffentlicht und können auf der Bistumshomepage eingesehen werden: www.bistum-speyer.de/unterstuetzung-fuer-aktive/rechtliches/oberhirtliches-verordnungsblatt/ oder unter: Mitarbeit / Rechtliche Informationen / Oberhirtliches Verordnungsblatt

Weitere Infos finden Sie unter: www.bistum-speyer.de/bistum/aufbau-und-organisation/verwaltung/ha-zentralstelle/datenschutz/

Kontakt:
Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
René Pfeiffer
Kleine Pfaffengasse 16, 67346 Speyer
Tel. 06232 102 240
datenschutz@bistum-speyer.de