Unterrichtung gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz
Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vom 18.11.2020 ist das Nebentätigkeitsrecht auch für kommunale Wahlbeamte (Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister, hauptamtliche Beigeordnete) geändert worden.
Dadurch besteht die Pflicht, bis zum 01.04. eines jeden Jahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu berichten. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Dieser Verpflichtung kommt Bürgermeisters Thilo Becker für das zurückliegende Kalenderjahr 2023 mit den folgenden Angaben nach
Nr. | Tätigkeit als | Umfang in Std. | Entschädigung |
1 | Mitglied im Forst- und Umweltausschuss GStB | 11 | keine Ablieferung |
2 | Regionalbeirat GVV | 0 | |
3 | Regionalbeirat GVV Regionalbeirat EVM | 3 | |
4 | Vorsitzender Werkausschuss, Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen | 63 |
|
5 | Ratsmitglied Ortsgemeinde Hundsdorf | 7 | |
6 | Beigeordneter der Ortsgemeinde Hundsdorf | 1 | |
7 | Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Hundsdorf | 45 | |
8 | Vorstandsmitglied des Fördervereins Freiwillige Feuerwehr | 5 | |
9 | Vorstandsmitglied der Bürgergemeinschaft "Mach mit" im Kannenbäckerland | 2 | |
10 | Vorstandsmitglied und stv. Vorsitzender Förderkreis Keramikmuseum Westerwald e.V. | 3 | |
11 | Mitglied der Vertreterversammlung der Westerwaldbank | 2 | |
12 | Mitglied der Arbeitsgruppe "Feuerwehr" GStB | 6 | keine Ablieferung |
13 | Mitglied im Beirat der Museen im Westerwald GmbH | 0 | |
14 | Stellvertretender Vorsitzender im Vorstand der Vereinigung der freien Bürgermeister und Beigeordneten in Rheinland-Pfalz e.V. | 2 | |
15 | Vorsitzender des Beirats "CeraTechCenter" | 0 | |
16 | Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft Westerwald-Rhein-Taunus mbH | 25 | |
17 | Mitglied im Vorstand des Vereins Deutsche Limesstraße | 7 | |
18 | Mitglied im OZG-Beirat | 0 | |
19 | Mitglied der Arbeitsgruppe „Katastrophenschutz“ GStB | 5 | keine Ablieferung Sitzungspauschale 35,00 € Fahrkostenerstattung 67,20 € |
20 | Mitglied im Landespersonalausschuss und Unterausschuss Fortbildungsqualifizierung des LPA | 11 |
Er teilt mit, dass er im Jahr 2023 Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Sitzungen des GStB in Höhe von 140,00 Euro sowie eine Fahrkostenerstattung von insgesamt 294,00 € erhalten hat.