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Allgemeines
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums sind ein Vorpraktikum, das bis zum Ende des vierten Semesters absolviert werden muss, und eine Praxisphase im letzten Semester.
Hintergrund
Die praktische Ausbildung soll zunächst Einblicke, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der Baupraxis vermitteln und zum Verständnis von planerischen, bautechnischen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und rechtlichen Zusammenhängen bei Wasser- und Infrastrukturprojekten aus dem Bereich des Umweltmanagements beitragen. Diese praktische Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiengangs Wasser- und Infrastrukturmanagement im Bauingenieurwesen und soll insbesondere ermöglichen:
- Einblicke in die Gegebenheiten und Abläufe des Bau- und Planungsgeschehens zu gewinnen,
- die Arbeitswelt aus eigenem Erleben zu erfahren und somit Arbeitsleistungen und -bedingungen einschätzen zu lernen,
- soziale und berufsständische Probleme zu erkennen und das notwendige Verständnis und Problembewusstsein für die Bau- und Planungspraxis zu erlangen.
Einsatzbereich
Diese Praktika sollten in Baufirmen, Behörden oder Ingenieurbüros in folgenden Bereichen abgeleistet werden:
- Erd- und Gründungsarbeiten
- Stahlbeton- und Maurerarbeiten
- Verkehrswegebau, Trassenfindung
- Landschaftsbau
- Wasserbau
- Siedlungswasserwirtschaft
- Wasserversorgung
- Umwelttechnologie
- Vermessungs- und Absteckarbeiten
Das Vorpraktikum kann bis zum Ende des vierten Semesters absolviert werden. |
Die Praxisphase findet im letzten Semester statt. |
Vorpraktikum
Es ist ein Vorpraktikum mit einem Umfang von mindestens 6 Wochen spätestens bis zum Ende des 4. Semesters nachzuweisen. Das Praktikum wird durch die Richtlinie für das Vorpraktikum geregelt.
Es wird von einer Regelarbeitszeit von 38 Stunden je Woche ausgegangen. Fehl- und Krankheitstage gelten nicht als Präsenztage.
Der Nachweis und die Anerkennung der praktischen Vorbildung erfolgen im Bauingenieurwesen des Fachbereichs bauen-kunst-werkstoffe. Für den Nachweis des Vorpraktikums ist ein Praktikantenbuch zu erstellen. Die Vorlage kann hier heruntergeladen werden.
Praxisphase
- Im siebten Semester ist die 16-wöchige Praxisphase vorgesehen
- Regelarbeitszeit von 38 h in der Woche in einem Unternehmen (Fehl-, Feier- und Krank- heitstage gelten nicht als Präsenztage)
- Die Zulassung zur Praxisphase erfolgt auf Antrag
- Die Praxisphase ist im Teilstudienplan geregelt
Anerkennung:
- Zeugnis des Arbeitsgebers
- Vollständiger Bericht über die gesamte Praktikumsdauer
- Chronologische Zeitaufstellung (Reihenfolge wie im Bericht),
Die Vorlage für die Zeitaufstellung kann hier heruntergeladen werden.