Erfindungsmeldung

Erfindungen aus der Hochschule Koblenz

Die FuT-Abteilung der Hochschule ist für hausinterne Erfindungsmeldungen zuständig. Ihr direkter Ansprechpartner ist Hans-Peter Müller, Informationsvermittlungsstelle (IVS).

Die Hochschule Koblenz arbeitet im Rahmen der Erfindungsbearbeitung eng mit der Innovations- und Management GmbH (IMG) aus Kaiserslautern zusammen. Die IMG ist die für Rheinland-Pfalz zuständige Patentverwertungsagentur. Die IMG unterstützt und vermarktet Erfindungen von Hochschulangehörigen.

Im Vorfeld einer Erfindungsanmeldung können Sie Herrn Müller für Fragen aus dem Patentbereich, z.B. zu Recherchen nach dem Stand der Technik oder zur Patentanmeldung, kontaktieren.

Rechtsgrundlage:

Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) muss ein Arbeitnehmer jede Erfindung unverzüglich seinem Arbeitgeber anzeigen. Das gilt seit 2002 auch für Hochschullehrer.

Arbeitnehmererfindungsgesetz

Erfindungsmeldung:

Die Meldung der Erfindung muss schriftlich an die Hochschule erfolgen. Details zum Vorgehen finden Hochschulangehörige im Intranet.

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